Alle Storys
Folgen
Keine Story von EKD - Evangelische Kirche in Deutschland mehr verpassen.

EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Soll das Augsburger Bekenntnis in der Grundordnung der EKD stehen? Kammer der EKD für Theologie rät ab

Hannover (ots)

Das Augsburger Bekenntnis von 1530 ist einer der
wichtigsten Bekenntnistexte der Refor¬mation und der aus ihr 
hervorgegangenen Kirchen. Auch aus dieser Erkenntnis heraus ist vor 
einigen Jahren der Vorschlag gemacht worden, die Evangelische Kirche 
in Deutschland (EKD) solle das Augsburger Bekenntnis (lateinisch: 
Confessio Augustana) als Grundbe¬kenntnis in ihre Grundordnung 
aufnehmen. Auf diese Weise könnte aus lutherischer Perspektive  - so 
wird gesagt - das Kirche-Sein der EKD theologisch noch besser 
begründet werden. Der Rat der EKD hat daraufhin seine Kammer für 
Theologie, deren Vorsitz Michael Beintker (Münster) und Professor 
Dorothea Wendebourg innehaben, um ein beratendes Votum zu dem 
Vorschlag gebeten. Dieses Votum liegt jetzt vor und kommt zu dem 
Ergebnis: "Die Kammer für Theologie empfiehlt dem Rat der EKD, das 
Augsburger Bekenntnis nicht als Grundbekenntnis in die Grundordnung 
der EKD aufzunehmen." Das Votum der Kammer sowie weitere Texte zu 
diesem Thema werden am heutigen Montag, 28. September, unter dem 
Titel "Soll das Augsburger Bekenntnis Grundbekenntnis der 
Evangelischen Kirche in Deutschland werden?" als Nummer 103 der Reihe
EKD-Texte veröffentlicht.
Das Votum wurde begründet, indem drei vorgelagerte Fragen 
beantwortet wurden. Erstens: "Welchen Sinn hat die Aufnahme von 
überlieferten Bekenntnistexten in die Grundordnungen und 
Kirchenverfassungen der einzelnen evangelischen Kirchen ganz 
allgemein?" Zweitens: "Wie verhält sich die Grundordnung der EKD als 
einer Gemeinschaft einzelner evangelischer Kirchen zu den 
Grundordnungen ihrer Gliedkirchen?" Drittens: "Was würde die Aufnahme
des Textes des Augsburger Bekenntnisses in die Grundordnung der EKD 
bedeuten?"
Der Rat der EKD hat dem Fazit der Kammer zugestimmt und damit den 
Vorschlag zurückgewiesen, das Augsburger Bekenntnis solle zum 
Grundbekenntnis der EKD gemacht werden. Die mit dem Vorschlag 
verbundene Bereitschaft zu einer Stärkung des Kirche-Seins der EKD 
wurde dabei vom Rat positiv gewürdigt; er erinnerte in diesem 
Zusammenhang an sein im Jahr 2001 abgegebenes Votum zur 
"Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis". Dort hieß es, 
die EKD bilde zwar "kirchenrechtlich nicht eine Kirche, wie ihre 
Gliedkirchen es sind." Dennoch sei sie im vollen theologischen Sinne 
des Wortes Kirche. Der Rat hatte seinerzeit gefolgert: "Maßnahmen, 
durch welche die EKD erst Kirche werden müsste, sind nicht nötig, da 
sie es im theologischen Sinne schon ist, denn Kirchengemeinschaft ist
Kirche".
In der 118seitigen Broschüre sind neben dem Votum der Kammer für 
Theologie auch der ursprüngliche Vorschlag von Professor  Gunther 
Wenz (München) sowie die im Verlauf der Beratungen gehaltenen 
Referate der Professoren Wolf-Dieter Hauschild (Münster), Jan Rohls 
(München),  Georg Plasger (Siegen) und des Präsidenten des 
Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Thomas Wipf (Bern), 
abgedruckt. Diese führen in die kirchengeschichtlichen und 
systematisch-theologischen Hintergründe ein. Damit wird ein 
komprimierter Überblick über ein komplexes Thema geboten.
Der Präsident des Kirchenamtes, Hermann Barth, kommentiert im 
Vorwort diese Ausarbeitung so: "Dadurch wird es einem breiteren 
Leserkreis in Kirche und Theologie ermöglicht, die für das Ergebnis 
des Votums der Kammer ausschlaggebenden Argumente nachzuvollziehen 
und sich ein eigenes Urteil zu bilden." Barth rückt den Text auch vor
den Hintergrund des doppelten Jubiläums der Barmer Theologischen 
Erklärung und des Genfer Reformators Johannes Calvin im Jahr 2009: 
"Die durch den Vorschlag von Professor Wenz ausgelöste und durch die 
Kammer für Theologie fortgeführte Diskussion über die Bedeutung von 
Bekenntnissen (und Bekenntnisschriften) ist nicht zuletzt deshalb zu 
begrüßen, weil durch sie auch eine neue Aufmerksamkeit geschaffen 
wurde für die wichtige Rolle, die in dieser Hinsicht die Barmer 
Theologische Erklärung und die im Heidelberger Katechismus präsente 
reformierte Tradition spielen. Das ist gerade im Jahr 2009, in dem 
der 75. Jahrestag der Barmer Bekenntnissynode und der 500. Geburtstag
von Johannes Calvin begangen worden sind, eine willkommene 
Akzentuierung."
Der EKD-Text 103 "Soll das Augsburger Bekenntnis Grundbekenntnis 
der Evangelischen Kirche in Deutschland werden? Ein Votum der Kammer 
der Evangelischen Kirche in Deutschland für Theologie " ist 
erhältlich beim Kirchenamt der EKD (Herrenhäuser Straße 12, 30419 
Hannover, Telefon: 0511/2796-460, Email:  versand@ekd.de). Er ist auch
nachzulesen im Internet unter 
http://www.ekd.de/download/ekd_texte_103.pdf.
Hannover, 28. September 2009
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland
Weitere Storys: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland