Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
Für Verbraucherschutz wichtig: Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen
Berlin (ots)
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben in einem Positionspapier die Unterschiede von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zu Arzneimitteln präzisiert. "Das Positionspapier leistet einen wichtigen Beitrag zu einer klaren Produktabgrenzung zwischen Lebens- und Arzneimitteln", so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). "Dies ist auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtig."
Das Positionspapier macht deutlich, dass auch Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke der Ernährung dienen. Für Personen, die krankheitsbedingt besondere Ernährungserfordernisse haben, sind diese Lebensmittel von großem Wert. "Wenn es aber um die Vorbeugung und die Behandlung von Krankheiten, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden geht, kommen Arzneimittel und Medizinprodukte zum Einsatz", sagt Kroth.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.
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