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ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker

Sparen auf Kosten der Patientensicherheit?
Deutsche Krankenhausapotheker für Stationsapotheker

Berlin (ots)

Die ADKA (Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V.) hält im Gegensatz zur niedersächsischen Krankenhausgesellschaft die verpflichtende Einführung des Stationsapothekers zur Verbesserung der Patientensicherheit im Krankenhaus für unerlässlich.

Das Gewinnstreben der Krankenhäuser darf nicht zu Lasten der Patienten gehen. Das Krankenhaus hat die Pflicht, den Patienten die beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen. Nirgendwo in Europa gibt es so wenig Apotheker in Krankenhäusern wie in Deutschland! Von ca. 50.000 Apothekern in Deutschland sind nur 2.000 Apotheker in den Krankenhäusern angestellt. Während in Großbritannien im Durchschnitt 4,4 Apotheker pro 100 Betten im Krankenhaus beschäftigt sind, hat Deutschland weniger als 0,4.

1.600 Pharmazeuten, die jährlich das Studium erfolgreich abschließen, und ca. 50.000 aktive Apotheker in Deutschland entlarven das Argument der Krankenhausgesellschaft, nicht ausreichend Apotheker finden zu können. 180 Apotheker in drei Jahren wären nicht einmal 4% der Studienabgänger, die ein extrem hohes Interesse an klinikscher Pharmazie haben.

Die ADKA unterstützt nachdrücklich die Meinung der niedersächsischen Apothekenkammer, die unmissverständlich die Einführung des Stationsapothekers in den niedersächsischen Kliniken fordert. Nach den Pflegemorden in Delmenhorst ist das ein längst überfälliger Schritt zum Schutz der Patienten im Krankenhaus - übrigens nicht nur für Niedersachsen.

Der Hochrisikoprozess der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus bedarf als Fachmann den Krankenhausapotheker auf Station. Diese Forderung als aktiver Patientenschutz steht auch in den European Statements of Hospital Pharmacy, die einen breiten Konsens von Patienten über Pflegende, Ärzte und Apotheker darstellt.

Ein Apotheker pro 300 Betten

Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftige Stationsapotheker im Wesentlichen zu Fragen der Arzneimitteltherapie bei Aufnahme und Entlassung, der Anwendung und des Verbrauchs von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen beraten. Stationsapotheker sollen die Weiterbildung zum "Fachapotheker für Klinische Pharmazie" absolviert haben.

Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist in jedem Krankenhaus in Niedersachsen sicherzustellen, dass die Krankenhausapotheke in hinreichendem Verhältnis zur Anzahl der Betten Stationsapotheker als präsente Beratungsperson auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt.

Konkret: Pro 300 Betten soll es zukünftig mindestens einen Stationsapotheker geben!

Aus den Erfahrungen der europäischen Nachbarländer gilt es hier ebenso zu lernen wie aus anderen Risikoprozessen, nur präventiv lassen sich Schäden vermeiden und Risiken minimieren. Nach dem Unfall braucht man keinen Sicherheitsgurt mehr anlegen!

Daher unterstützt die ADKA als Vertretung der deutschen Krankenhausapotheker nachdrücklich die Gesetzesinitiative, die in Niedersachsen nur beispielhaft die Entwicklung für Deutschland voranbringen soll!

Pressekontakt:

Herr Jürgen Bieberstein
Bieberstein@adka.de
0176/57 999 814

Original-Content von: ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, übermittelt durch news aktuell

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