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Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

DStGB zu Hartz IV
Bundesverfassungsgericht: Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen - Organisationsfragen zurückstellen

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält den
durch Hartz IV eingeschlagenen Weg der Zusammenarbeit zwischen der 
Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen für erfolgreich.
"Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen 
von Hartz IV war richtig und hat das System verbessert sowie 
Doppelstrukturen abgeschafft. Die anfänglichen Proteste sind 
verstummt, die Arbeitslosenzahlen gehen zurück, der Grundsatz 
"Fördern und Fordern" wird weitgehend umgesetzt", sagte der 
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin 
anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem 
Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob die Zusammenarbeit der 
Kommunen mit der Bundesagentur der Verfassung entspricht.
Die Städte und Gemeinden haben eine Alleinverantwortung - also 
eine Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe - immer abgelehnt. Der 
Bund darf aus seiner finanziellen und organisatorischen Verantwortung
für die 3,9 Millionen Erwerbslosen nicht entlassen werden. Das ist 
mit ein Grund dafür, warum es 353 Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen 
und BA gibt. Sozusagen als Versuch gibt es 69 Optionskommunen - 
überwiegend Landkreise - die die Arbeitslosen alleinverantwortlich 
betreuen.
Viele Arbeitsgemeinschaften sind erfolgreich und funktionieren. 
Das beweist z.B. die Arbeitsgemeinschaft in Gelsenkirchen, in der 
trotz schwierigster Rahmenbedingungen die Arbeitslosenquote von 19,3 
% in 2005 auf 13,9 % Ende 2006 gesenkt werden konnte. Auch die 
Bundesagentur bestätigt, dass in den Arbeitsgemeinschaften eine 
niedrigere Arbeitslosigkeit besteht und insbesondere auch der 
Verbrauch von Steuermittel geringer ist, als in vergleichbaren 
Optionskommunen.
Nach wie vor gibt es aber Verbesserungsbedarf. Die 
Arbeitsgemeinschaften haben z. B. häufig kein eigenes Personal, 
sondern "nur" von Kommunen und Arbeitsämtern entsandte Mitarbeiter, 
kein einheitliches Tarifrecht und häufig keine eigene 
Personalvertretung.
"Wir haben bisher auch keine Anhaltspunkte, dass die so genannten 
Optionskommunen erfolgreicher sind. Es gibt viele Bereiche, z. B. 
überregionale Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen, die besser über 
die BA organisiert werden können, während die besondere Kompetenz der
Kommunen in der individuellen Betreuung und Beratung liegen", sagte 
Landsberg.
Wenn das BVerfG die Mischverwaltung zwischen Kommune und Bund in 
den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig halten sollte, muss 
der Gesetzgeber handeln und nachbessern. Eine Automatik, dass dann 
die Alleinverantwortung der Kommunen begründet wird, lehnt der 
Deutsche Städte- und Gemeindebund ab
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine gesamtstaatliche 
Aufgabe, die nicht bei den Städten und Gemeinden "abgeladen" werden 
darf. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiten knapp 30.000 Beschäftigte
der Bundesagentur und 17.000 der Kommunen. Es ist eine Illusion zu 
glauben, dieses Personal im Handstreich den Kommunen zuordnen zu 
können. Auf der anderen Seite wird die Integration in den 
Arbeitsmarkt für Arbeitslose aber auch nicht ohne Kommunen 
funktionieren.
Im Vordergrund muss stehen, wie können wir die über 1,5 Millionen 
Langzeitarbeitslosen, die häufig wenig qualifiziert sind, in Arbeit 
bringen. An ihnen geht der Aufschwung bisher vorbei. Das ist 
wichtiger als die ständige Diskussion über Zuständigkeits- und 
Organisationsfragen.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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