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DStGB zur Einigung bei Bildungsfinanzierung - Mittel müssen für Kita-Ausbau und Schulen bei den Kommunen ankommen - Zusätzliche Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro richtiger Schritt

Berlin (ots)

"Der DStGB begrüßt es, dass sich der Bund weiter beim Kita- und Krippen-Ausbau engagiert und dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellt. Der Bedarf an Kita-Plätzen nimmt immer noch weiter zu, weil die jungen Mütter immer schneller in den Beruf zurück wollen und die Wirtschaft dies vor dem zunehmenden Fachkräftemangel auch erwartet", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Länder die Mittel auch ungeschmälert an die Kommunen weitergeben. Die weitere Entlastung des Bundes zu Gunsten der Länder im Bereich des BAföG in Milliardenhöhe gibt den Ländern zusätzliche Spielräume, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken, die in vielen Bereichen ihre gesetzlichen Aufgaben nur mit immer neuen Schulden finanzieren können. Die jetzt zusätzlich verfügbaren Mittel des Bundesbildungsministeriums für Bildungsaufgaben, müssen für zweckbezogene Projekte wie die Inklusion und die Ganztagsschulen verwendet werden. Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass die Bundesmittel am Ende "nur zur Haushaltssanierung der Länder" genutzt werden. Mittelfristig muss das Kooperationsverbot aufgehoben werden, so dass Bundesmittel zweckbezogen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vereinbarung,die Kommunen um eine Milliarde Euro jährlich zu entlasten - wie es der Koalitionsvertrag vorsieht - ist der richtige Weg. Auch die Aufteilung dieser Entlastung (500 Millionen Euro höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV Bezieher und 500 Millionen Euro durch eine höhere gemeindliche Umsatzsteuerbeteiligung) ist aus Sicht des DStGB ein sachgerechter Kompromiss.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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