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DStGB: Kompromiss zur Pflegereform notwendig aber nicht ausreichend

Berlin (ots)

Als wichtigen ersten Schritt einer Pflegereform
bezeichnet der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die im 
Koalitionsausschuss verbesserte Einbeziehung der Demenzkranken in die
Pflegeversicherung sowie die Anhebung der Pflegeleistungen für 
ambulante Pflegeleistungen. "Diese Reformschritte sind unumstritten 
und zwingend notwendig.", betonte das Geschäftsführende 
Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin, 
"Die längst überfällige umfassende Reform wird aber weiter 
verschoben".
Die bessere Einbeziehung von Demenzerkrankten sowie die Anhebung 
der ambulanten Pflegesätze sind überfällige Reformschritte. So fallen
derzeit rund 40 % der Demenzkranken durch das Netz der 
Pflegeversicherung. Dies war ein unhaltbarer Zustand. Auch ist es 
notwendig, die ambulanten Pflegeleistungen anzuheben und einen 
Schritt in Richtung wohnortnaher Versorgung zu treffen. Gleichzeitig 
kritisierte Landsberg aber, dass von einer Dynamisierung nicht mehr 
die Rede ist. Auch im stationären Bereich sind die Leistungen seit 
Inkrafttreten der Pflegeversicherung nie angehoben worden. Dadurch 
haben die Pflegesätze inzwischen mehr als ein Sechstel ihres Wertes 
verloren. Dies ist ein Grund, warum gerade Heimbewohner immer stärker
auf die kommunal finanzierte Sozialhilfe zurückgreifen müssen. 2003 
haben die Städte und Gemeinden 2,9 Mrd. Euro für die Hilfe zur Pflege
ausgegeben, 2005 waren es bereits 3,4 Mrd. Euro, Tendenz steigend. 
"Hier liegt ein neuer finanzieller und sozialer Sprengstoff", betonte
Landsberg.
Er kritisierte, dass die große Koalition nicht in der Lage zu sein
scheint, eine umfassende Reform der Pflegeversicherung einschließlich
der finanziellen Grundlagen anzupacken. "Auf Grund der 
demographischen Entwicklung ist es unverantwortlich, notwendige 
Reformen der Pflege allein mit Blick auf die Auswirkungen auf die 
Beitragssätze weiter zu verzögern", kritisierte Landsberg.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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