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Kein Risiko beim Kauf eines Gebrauchtwagen eingehen
Spezielle Versicherung übernimmt Reparaturkosten

Kein Risiko beim Kauf eines Gebrauchtwagen eingehen / Spezielle Versicherung übernimmt Reparaturkosten
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Köln (ots)

In Deutschland wechseln die meisten Gebrauchtwagen im Frühjahr den
Besitzer. Insgesamt wurden in der Bundesrepublik allein im Jahr 2004
6,6 Millionen Autos umgeschrieben, davon 50 Prozent von Händlern, 50
Prozent stammen aus privater Hand. Während noch vor einigen Jahren
die KleinanzeigenRubrik der Lokalzeitung Fundstelle Nummer Eins war,
beherrscht heute das Internet den Gebrauchtwagen-Markt - dort finden
Verkäufer und Käufer schnell zusammen. Auf den Online-Märkten bieten
sowohl Gebrauchtwagenhändler als auch Privatpersonen Fahrzeuge an.
Hat man das richtige Auto gefunden, wird ein persönlicher Termin
vereinbart, damit der Käufer eine Probefahrt machen und den Wagen
genau unter die Lupe nehmen kann. Doch hierbei ergeben sich häufig
schon die ersten Schwierigkeiten: Wer von Autos keine Ahnung hat,
bemerkt in der Regel nur oberflächliche Mängel wie Kratzer im Lack
oder offensichtliche Roststellen an der Karosserie. Einen defekten
Motor oder fehlerhafte Bremsen bemerkt der Laie meistens nicht. Vor
dem finanziellen Ärger schützt eine Reparaturkostenversicherung.
Denn mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs steigt auch die
Mängelliste: Nach Untersuchungen der Gesellschaft für Technische
Überwachung (GTÜ) aus 2003 hat ein Drittel aller Fahrzeuge zwischen
drei und fünf Jahren geringe Mängel, knapp elf Prozent sogar
erhebliche Mängel.
Wer im Fall einer Reparatur haftet
Wer einen Neuwagen kauft, ist auf der sicheren Seite. Denn hier
gilt in den ersten zwei bis drei Jahren - also genau dann, wenn
größere Reparaturen eher unwahrscheinlich sind - die
Herstellergarantie. Ähnlich ist das beim Kauf eines Gebrauchtwagens
vom Händler: Er übernimmt zumeist während der ersten zwölf Monate
nach Kauf die Reparaturkosten. Wer hingegen einen Gebrauchtwagen von
Privat kauft, geht von Anfang an das Risiko teurer Reparaturen ein:
In der Regel schließt der Verkäufer nämlich mit dem Kaufvertrag
jegliche Haftung aus. Wenn der Gebrauchte dann schon nach kurzer Zeit
in die Werkstatt muss, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. "Die
Reparatur einer defekten Lichtmaschine beispielsweise kann schnell
mal 350 Euro kosten", weiß Franziska Schulten von der AXA
Versicherung. "Wer sich mit Autos nicht auskennt und die Katze im
Sack kauft, dem wächst so ein Schaden finanziell schnell über den
Kopf."
Hohe Reparaturkosten mit einer Versicherung verhindern
Wer sich vor solch einem Ärgernis schützen will, besorgt sich eine
Reparaturkostenversicherung. Sie kann bei AXA zusammen mit der
Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Dort gibt es den Schutz bei
Autoreparaturen sowohl für Neuwagen und "junge Gebrauchte" als auch
für gebrauchte Autos, die nicht älter als sechs Jahre sind. Bei neuen
Modellen beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der
Herstellergarantie. Besitzer von Gebrauchtwagen können die Police bis
zu vier Wochen nach dem Kauf abschließen.
Die Versicherung ist jeweils ein Jahr gültig oder endet nach einer
Laufleistung von 20.000 Kilometern. Versichert sind alle
elektrischen, mechanischen und hydraulischen Fahrzeugteile (etwa die
Einspritzpumpe oder der Zylinderblock) mit Ausnahme von
Verschleißteilen wie zum Beispiel Bremsbeläge, Betriebs- und
Hilfsstoffe, Karosserie sowie Unterhaltungs- und
Kommunikationselektronik. Muss das Auto wegen eines defekten Teils in
die Werkstatt, erstattet die Versicherung die Lohnkosten in voller
Höhe. Auch die Materialkosten sind bis zu einer Laufleistung von
50.000 Kilometer vollständig abgedeckt. Bei einem höheren Tachostand
sind die Leistungen nach Kilometern gestaffelt.
Tipps für Käufer eines Gebrauchtwagens
  • Wer von Autos keine Ahnung hat, sollte jemanden mitnehmen, der sich auskennt. Checklisten für den Gebrauchtwagenkauf gibt es im Internet.
  • Nicht auf eine Probefahrt verzichten - so erkennt der Käufer Mängel z. B. an ungewöhnlichen Fahrgeräuschen. Wer ganz sicher gehen will, kann beim TÜV ein Wertgutachten erstellen lassen.
  • Wenn das Auto in Ordnung ist und der Interessent sich zum Kauf entschlossen hat, sollte ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Musterkaufverträge gibt es im Internet zum kostenlosen Download etwa unter www.AXA.de. Hier erfahren Käufer und Verkäufer auch, ob der angebotene Wagen seinen Preis noch wert ist: mit Hilfe einer kostenlosen Gebrauchtwagenwertanalyse.
  • Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages bzw. Übergabe des Fahrzeugs muss der Verkäufer seine Zulassungsstelle informieren. Nach Eingang der Mitteilung bei der Zulassungsstelle endet für den Verkäufer die Steuerpflicht und geht auf den Käufer über.
  • Um das neue Fahrzeug anmelden zu können, muss der Käufer sich zunächst eine Versicherungsbestätigung besorgen. Die bestätigt der Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Das Dokument - früher Versicherungsdoppelkarte genannt - geben die Versicherungsgesellschaften aus.
  • Bei der Auswahl der neuen Versicherung kommt es nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung an. Denn nicht alle Versicherungen bieten dieselben Inhalte an. Versicherungsvergleiche in der Fachpresse, Tarifrechner im Internet und der Versicherungsvermittler helfen bei der Wahl der richtigen Police.
Darauf sollten Verkäufer achten
  • Vor der Probefahrt sollte der Interessent seinen Führerschein zeigen.
  • Im Kaufvertrag am besten Barzahlung vereinbaren. Ratenzahlungen, Schecks oder Wechsel können problematisch sein.
  • Den Kfz-Brief erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises aushändigen. Den Empfang lässt man sich am besten schriftlich bestätigen. In Musterkaufverträgen ist das bereits vorgesehen.
  • Der Verkäufer sollte sofort nach dem Verkauf des Autos seine Versicherung benachrichtigen. Zuviel gezahlte Beiträge - beispielsweise bei einem unterjährigen Verkauf des Autos - zahlt die Versicherung zurück.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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