EANS-Hauptversammlung: Intercell AG
Ergebnisse zur Hauptversammlung

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Intercell Hauptversammlung 2011 stimmt allen Anträgen zu

Bericht über die Hauptversammlung und Veröffentlichung gemäß § 82 (9) BörseG i.V.m. § 2 (1) und § 3 (1) Veröffentlichungsverordnung über die Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Aktienrückerwerb

Wien, 10. Juni 2011 - Intercell AG (Wiener Börse, ICLL) gab heute bekannt, dass alle vorgeschlagenen Anträge im Rahmen der heutigen Hauptversammlung angenommen wurden. Insgesamt waren rund 28 % der Stimmrechtsanteile der Intercell AG bei der Versammlung vertreten.

Veröffentlichung betreffend Ermächtigung zum Aktienerwerb: Abänderung der in der Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkaufprogramm durch Anpassung des Gegenwerts. Die Ermächtigung lautet nunmehr wie folgt:

Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, das ist der 25. Juni 2010, zu einem niedrigsten Gegenwert von Euro 4,00 und einem höchsten Gegenwert von Euro 30,00 pro Aktie zu erwerben. Der Vorstand wird ermächtigt, a) die eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens und/oder Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden, b) eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 b Aktiengesetz jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder c) mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen.

Die weiteren Beschlüsse umfassten:

» Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010. » Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010. » Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2010. » Wahl zweier Aufsichtsratsmitglieder, Alexander von Gabain und Thomas Szucs. » Beschlussfassung über die Einräumung von Aktienoptionen an Aufsichtsratsmitglieder. » Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bedingte Kapitalerhöhung für die Einräumung von Aktienoptionen an Mitarbeiter zu beschließen. » Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.

Darüber hinaus berichtete das Management Team der Intercell AG (CEO Thomas Lingelbach, CFO Reinhard Kandera und CBO Staph Leavenworth Bakali) im Rahmen der Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2010 und gaben einen Überblick über Strategie und jüngste Fortschritte im Jahr 2011. Die Präsentation zur Hauptversammlung kann auf der Internetseite der Intercell AG unter www.intercell.com abgerufen werden.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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