Gesundheit,Verbraucher,Krankheiten,Therapie,Ratgeber

Organspender sind versichert
Erleiden Lebendspender einen Schaden, haftet die gesetzliche Unfallversicherung

   

Baierbrunn (ots) - Erleidet ein Lebendspender bei der Organentnahme einen Schaden, kann er von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung verlangen. Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes. Ein solcher Schaden wird demnach behandelt wie ein Arbeitsunfall. Ein Kläger hatte seinem kranken Bruder eine Niere abgegeben und eine Lähmung davongetragen. Lebendspenden sind zudem noch für Knochenmark und Leber möglich.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2012 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Pressekontakt:

Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de