Kaffeefahrt-Betrüger gewinnen nicht immer
Auch wer sich hereinlegen ließ, kann einen Vertrag wieder loswerden
Baierbrunn (ots) - Die Reue kommt oft erst nach einer Kaffeefahrt, wenn klar wird, dass man zu einem völlig überhöhten Preis ein Billigprodukt angedreht bekam. Natürlich ist es ratsam, auf die unseriösen Angebote erst gar nicht einzugehen, aber weil es eben doch so oft passiert, erinnert das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" daran, dass jeder innerhalb von 14 Tagen Verträge widerrufen kann - allerdings per Einschreiben mit Rückschein, erklärt der auf die betrügerischen Delikte spezialisierte Polizist Bernhard Stitz aus Flensburg. "Falls Sie schon bezahlt haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Polizei", rät er. "Schämen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Es geht hier oft um kriminelle Machenschaften."
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters der verlinkten Seite.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 12 /2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.senioren-ratgeber.de

