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Korrektur: Union und SPD einigen sich auf Reform des BND-Gesetzes und der Geheimdienstkontrolle

Berlin (ots)

(1. Satz umstritten statt illegal)

Unmittelbar nach Bekanntwerden umstittener Abhörmaßnahmen des BND haben sich Union und SPD auf die Inhalte einer umfassenden Geheimdienstreform geeinigt.

Das bestätigten die Abgeordneten Clemens Binninger CDU und Burkhard Lischka SPD dem rbb-Inforadio. "Wichtig ist, dass wir den Satz der Kanzlerin 'Ausspähen unter Freunde geht gar nicht', endlich Realität werden lassen", sagte Lischka. "Das erfordert eine klare gesetzliche Regelung, die wir jetzt schaffen werden".

Sowohl das BND-Gesetz als auch das das Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste werden neu gefasst. Im BND-Gesetz soll dem BND die politische Spionage in europäischen Ländern und EU-Institutionen gesetzlich verboten werden. "Wir werden sicher europäische Regierungen und Institutionen schützen", so Binninger gegenüber dem rbb.

In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass der BND zumindest bis Oktober 2013 in großem Umfang diplomatische und Regierungseinrichtungen befreundeter europäischer Länder ausspioniert hatte.

Das Abhören von Telefonen, Mitlesen von Emails oder Ausspähen von Computern wäre dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

"Das heißt, dass eine entsprechende Telekommunikations-Überwachung nur möglich ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um Organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen", so Burkhard Lischka.

Die G-10-Kommission des Bundestages, die Abhörmaßnahmen bei Deutschen in jedem Einzelfall genehmigen muss, soll das jederzeit überprüfen dürfen. EU-Bürger sollen damit einen ähnlichen Schutz vor Überwachung durch den BND bekommen wie Deutsche.

Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist im BND-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings soll der BND zusätzlich im Gesetz verpflichtet werden, seine Spionageziele ausschließlich nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung auszurichten, was das Ausspähen US-amerikanischer Einrichtungen ausschließen würde.

Das neue BND-Gesetz soll darüber hinaus ein Verbot der Wirtschaftsspionage enthalten. Das Ausspähen von Unternehmen, um Wettbewerbsvorteile für die deutsche Wirtschaft zu erzielen, wäre damit generell gesetzlich untersagt.

Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND muss künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden.

"Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht", so Burkhard Lischka.

Als zweites Element soll die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste auf eine neue Basis gestellt werden: Der Bundestag soll einen Ständigen Bevollmächtigten, eine Art Geheimdienst-Beauftragten, bekommen, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) unterstellt sein soll. Mit bis zu 14 zusätzlichen Mitarbeitern in voraussichtlich vier neuen Referaten der Bundestagsverwaltung soll die parlamentarische Geheimdienstkontrolle auch personell besser aufgestellt werden. Die Mittel dafür sind bereits im Haushalt für das kommende Jahr eingeplant.

Beide Gesetzentwürfe sollen nach Angaben von Binninger und Lischka im Januar in den Bundestag eingebracht und bis zum Sommer kommenden Jahres beschlossen werden. Die Reform soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Pressekontakt:

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