Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsches Institut für Menschenrechte mehr verpassen.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Bekämpfung von Rassismus muss in Deutschland endlich zu einem wichtigen Politikfeld werden

Berlin (ots)

   Anlässlich der Prüfung Deutschlands zur Umsetzung der
   UN-Anti-Rassismus-Konvention (CERD) am 5./6 Mai 2015 in Genf

Vor der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD-Ausschuss) am 5./6. Mai 2015 in Genf erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Das Institut erhofft sich vom CERD-Ausschuss klare Signale, damit die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland endlich zu einem wichtigen Politikfeld wird. Die Prüfung bietet die große Chance, dem Thema mehr Bedeutung zu geben. Die Bundesregierung sollte die Empfehlungen des Ausschusses für die weitere Umsetzung der UN-Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) aufgreifen."

Das Institut hat dem UN-Ausschuss im Rahmen der Staatenberichtsprüfung Deutschlands einen eigenen Bericht (Parallelbericht) vorgelegt, in dem es kritische Aspekte in Deutschland anspricht. Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts mit dem Arbeitsschwerpunkt Rassismus, erläutert:

"Rassismus wird in Deutschland häufig sehr eng verstanden, indem er zumeist mit gewalttätigem und organisiertem Rechtsextremismus gleichgesetzt wird. Diese Einschätzung ist problematisch, da Rassismus sich nicht nur in rechtsextremen Milieus, sondern in der gesamten Gesellschaft findet. Das zeigen etwa die Debatten um die rassistischen Thesen von Thilo Sarrazin vor einigen Jahren oder die Pegida-Demonstrationen von heute sehr deutlich. Rassismus ist aber auch ein erkennbares Problem in staatlichen Institutionen und Behörden.

So trugen etwa Einstellungs- und Verhaltensmuster, die auf rassistischen Stereotypen basierten, dazu bei, dass die Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU über Jahre erfolglos blieben. Hier besteht ein erheblicher Reformbedarf, damit vorurteilfrei ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser erkannt werden.

Ein anderes Beispiel ist die diskriminierende Praxis der Bundespolizei, die etwa bei Personenkontrollen in Zügen selektiv vorgeht und dabei Personen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe auswählt. Von der Bundesregierung wird die Existenz einer solchen Praxis des "Racial Profiling" grundsätzlich bestritten. Handlungsbedarf besteht ebenso bei der Situation von Flüchtlingen. Sie werden in einigen Bundesländern oder Kommunen über Jahre vom Zugang zum Wohnungsmarkt ausgeschlossen, was mit dem menschenrechtlich verbrieften Diskriminierungsverbot nicht vereinbar ist."

Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) im Rahmen der Prüfung des 19.-22. Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland (PDF, 228 KB, nicht barrierefrei) http://ots.de/zekLe

Das Institut wird beim Prüftermin vor Ort in Genf sein und ein Statement abgeben.

Livestream: Die Staatenprüfung wird am 5. Mai von 15 - 18 Uhr und am 6 Mai von 10 - 13 Uhr live übertragen: www.treatybodywebcast.org

FAQ zur Staatenberichtsprüfung Deutschlands am 5./6. Mia 2015: http://ots.de/OguMC

Mehr Informationen zur Sitzung am 5./ 6. Mai in Genf: Website OHCHR: CERD - International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination: 86 Session (27 Apr 2015 - 15 May 2015) http://ots.de/SsJ91

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (UN-Antirassismus-Konvention) wurde am 21.12.1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Für Deutschland trat es am 15.06.1969 in Kraft. Seitdem muss Deutschland regelmäßig Staatenberichte über Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention vorlegen. Die Diskussion mit der deutschen Staatendelegation und die Kommentierung der Berichte erfolgt durch den UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD). Dieser gibt in seinen "Abschließenden Bemerkungen" Empfehlungen zu einer besseren Umsetzung in Deutschland. Mit "Parallelberichten" können Nationale Menschenrechtsinstitutionen wie das Institut und Nichtregierungsorganisationen dem Ausschuss Informationen für die Prüfung der Umsetzung der Konvention in Deutschland zur Verfügung stellen.

Pressekontakt:


Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsches Institut für Menschenrechte
Weitere Storys: Deutsches Institut für Menschenrechte