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Deutsches Institut für Menschenrechte

(Korrektur: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Wahlrecht auf alle Erwachsenen mit Behinderungen ausweiten)

Berlin (ots)

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und nicht des Bundesministeriums des Innern handelt.

Es folgt der korrigierte Text:

Anlässlich der Bürgerschaftswahl am 15. Februar in Hamburg fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Länder auf, das Wahlrecht zügig nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten.

"Das Wahlrecht muss dringend auf alle Erwachsenen mit Behinderungen ausgeweitet werden", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Noch immer könnten nicht alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland an einem zentralen Vorgang der demokratischen Willensbildung teilhaben. Das gelte auch für Hamburg. "Aktuelle Wahltermine verstreichen, ohne dass die Länder ihr Wahlrecht an die Behindertenrechtskonvention angepasst haben", kritisiert Aichele. "Ein trauriges Ergebnis nahezu sechs Jahre nach Inkrafttreten der Konvention für Deutschland." Die diskriminierenden Klauseln in den Gesetzen der Länder und des Bundes müssten zügig gestrichen werden. Dass abgewartet werde, was in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Studie zum Wahlrecht herauskommt, bewertet die Monitoring-Stelle als "Verzögerungstaktik" und "menschenrechtlich nicht vertretbar".

Laut Monitoring-Stelle betreffen die gesetzlichen Ausschlüsse Personen, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde und Menschen mit psycho-sozialen Beeinträchtigungen, die sich aufgrund einer strafgerichtlichen Anordnung im Maßregelvollzug befinden, also eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Mit der Aufgabe, das Wahlrecht inklusiv zu gestalten, sei Hamburg jedoch nicht allein, erklärt Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut und Autor des heute veröffentlichten Diskussionspapiers "Ergebnisse der Normenprüfung zum Berliner Wahlrecht". Darin wird die Berliner Rechtslage im Detail untersucht und festgestellt, dass Vorschriften, die bestimmte Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht ausschließen, nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sind. Im bundesweiten Vergleich habe die Prüfung der Wahlgesetze mit Blick auf den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen ergeben, dass entsprechend kritikwürdige Vorschriften aktuell in allen Bundesländern bestehen.

"Es ist davon auszugehen, dass Deutschland für dieses schwerwiegende Umsetzungsdefizit schon im März dieses Jahres von den Vereinten Nationen gerügt wird", gab die Monitoring-Stelle weiter zur Kenntnis. Deutschland werde am 26./27. März 2015 durch das unabhängige UN-Gremium zur UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

   Monitoring "Wahlrecht" - Übersicht über Wahlrechtsausschlüsse von 
Menschen mit Behinderungen Bund/Länder 
http://ots.de/apDsv
   Daniel Scherr: Diskussionspapier "Ergebnisse der Normenprüfung zum
Berliner Wahlrecht im Rahmen der "Expertise für ein Artikelgesetz zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" (Oktober
2014) 
http://ots.de/zNQxZ
   Informationen der Monitoring-Stelle zum Staatenberichtsverfahren 
2015 
http://ots.de/eWuPI

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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