Appell an Vermittlungsausschuss: Journalisten brauchen Informantenschutz im BKA-Gesetz
Berlin (ots) - Mehrere Bundesländer, an deren Regierung die SPD, FDP oder Grünen beteiligt sind, haben am vergangenen Freitag im Bundesrat nicht für das BKA-Gesetz gestimmt. Zumindest vorläufig trat das umstrittene Gesetz damit nicht in Kraft.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) sieht in der Ablehnung durch die Länderkammer allerdings noch keinen Sieg für die Pressefreiheit, da noch unklar ist, welche Ergebnisse das nun anstehende Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat bringen wird. Dass das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" komplett gekippt wird, gilt als unwahrscheinlich.
Der DFJV fordert vom Vermittlungsausschuss nun eine stärkere Berücksichtigung der Pressefreiheit bei den Nachbesserungen im Gesetzestext. Insbesondere sollen Journalisten von der Überwachung genauso ausgenommen werden, wie dies bereits für Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche, also Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht, vorgesehen ist.
Nach dem aktuellen Stand des Gesetzes könnte das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial und damit die Preisgabe von Quellen unter Androhung von Zwangsgeld und Beugehaft verlangen sowie Hausdurchsuchungen anordnen. Dabei gilt eine einfache Verhältnismäßigkeitsprüfung. Durch diese Maßnahmen könnten Journalisten keinen Informantenschutz mehr garantieren. Dieser aber stellt eine Grundvoraussetzung für jede Mediendemokratie dar. Nach Ansicht des Verbandes darf die Pressefreiheit nicht der bloßen Chance auf eine bessere Terrorabwehr geopfert werden. Die bisherige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit sei zu einseitig.
Das BKA-Gesetz dürfe - so der DFJV - nicht zum "dritten Baustein" zur Schmälerung der Pressefreiheit werden. Bereits durch Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen wird der Informantenschutz untergraben, indem die Kommunikationsdaten der letzten sechs Monate ausgewertet und Festplatten von Journalisten unbemerkt durchsucht werden können. Der DFJV hofft auf die Abschaffung auch dieser beiden Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht, das seine ablehnende Haltung zur Onlinedurchsuchung bereits am 27.02.2008 und zur Vorratsdatenspeicherung am 06.11.2008 zum Ausdruck gebracht hatte.
Über den DFJV
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