Deutsche Rentenversicherung Bund: ELENA-Verfahren eingestellt

Berlin (ots) - Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ist am 03.12.2011 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht der Arbeitgeber, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.

Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelte Zentrale Speicherstelle nimmt seit diesem Zeitpunkt keine Entgeltmeldungen der Arbeitgeber im ELENA-Verfahren mehr an. Die Zentrale Speicherstelle hat daher sämtliche Kommunikationsverbindungen getrennt.

Alle bisher im ELENA-Verfahren gespeicherten Daten werden jetzt unverzüglich gelöscht.

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