ots.Audio: Ferienjobber müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Berlin (ots) - Die Ferien sind zur Erholung da. Und manchmal auch, um Geld zu verdienen: viele Schüler und Studenten jobben in den Sommerferien, um sich besondere Wünsche zu erfüllen. Wenn sie nur über einen kurzen Zeitraum arbeiten, müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund:
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"Wer nur in den Sommerferien arbeitet, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Verdienst in dieser Zeit ist. Es muss nur von vorneherein festgelegt sein, dass der Job im laufenden Jahr nur zwei Monate bzw. maximal 50 Arbeitstage dauert."
Schüler und Studenten, die länger als zwei Monate arbeiten, müssen in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Außer der Verdienst liegt unter 400 Euro im Monat:
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"Minijobs bis zu 400 Euro im Monat bleiben versicherungsfrei. Hier zahlt der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale für die Renten- und für die Krankenversicherung."
Wer Fragen zur Sozialversicherung hat, kann sich beraten lassen:
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"Persönliche und kostenlose Beratung gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auch telefonisch und ebenfalls kostenlos unter 0800 1000 48 00."
Wer sich lieber elektronisch informiert, findet alles Wissenswerte unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon: 030 865-89178, Fax: 030 865-27379, E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

