Alle Storys
Folgen
Keine Story von Mitteldeutsche Zeitung mehr verpassen.

Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung: zu BVB/RB Leipzig

Halle (ots)

Was nun BVB? Der Verein hat heute die Angriffe verteufelt. Klar, gehört dazu. Und morgen? Wird Vereins-Boss Watzke wieder sticheln gegen RB. Der Chef wird reden - die Fans werden zuhören und handeln. Das hat dann natürlich niemand gewollt. Aber es bleibt nun einmal dabei: Hässliche Worte sind der Nährboden für hässliche Taten.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
  • 05.02.2017 – 17:12

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Trump

    Halle (ots) - Seine Schimpfkanonaden gegen "sogenannte Richter", die eine "irrwitzige Meinung" vertreten und daher eine "lächerliche Entscheidung" treffen, sind maßlos und stellen die Unabhängigkeit der Justiz in Frage. Trump nimmt Tag für Tag mehr die Züge eines Autokraten an. Das merken auch die US-Bürger, die immer heftiger gegen ihn protestieren. Sie zeugen davon: Amerika ist noch nicht verloren. Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 ...

  • 03.02.2017 – 18:38

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Gabriels USA-Besuch

    Halle (ots) - Es erstaunt nicht weiter, dass der eben erst ins Außenamt gewechselte Sigmar Gabriel ein harmonisches Treffen mit seinem nicht minder unerfahrenen Amtskollegen aus der Trump-Regierung hatte. Die Rolle von Gabriel und Tillerson aber wird sein, die Bande derart zu knüpfen, dass die Stimme der politischen Vernunft auch in Zukunft noch durchzuringen vermag. So ist es schon fast beruhigend, dass Tillerson mit ...

  • 03.02.2017 – 18:33

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Vorratsdatenspeicherung

    Halle (ots) - Prinzipiell lässt sich lange darüber streiten, ob die Vorratsdatenspeicherung zu weit geht und von welchem Nutzen sie ist. Die Befürworter sagen, auf die Daten werde in Wahrheit ja nur im Fall einer Straftat zugegriffen. Die Gegner halten schon die Speicherung für unzumutbar. Ob sich die Karlsruher Richter dem nun anschließen, wird man sehen. Tatsächlich gibt es längst eine von Ex-Justizministerin ...