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Mitteldeutsche Zeitung: Teilzeitarbeit im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht kippt Tarif-Regelung: Urteil gesteht Kassierern Vier-Prozent-Zulage zu

Halle (ots)

Kassiererinnen bekommen mehr Geld: Das
Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Teilzeitkräften im Einzelhandel 
die Zahlung einer "Funktionszulage" in Höhe von vier Prozent ihres 
jeweiligen Gehalts zugesprochen, wenn sie im Wochendurchschnitt mehr 
als 63 Prozent ihrer Arbeitszeit an der Ausgangskasse stehen. Das 
berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung 
(Freitagausgabe). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi feiere das 
Grundsatzurteil angesichts der beginnenden Tarifrunde für die 
bundesweit 2,7 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel als Sieg, 
schreibt das Blatt. Teilzeitkräfte in den SB-Märkten mussten bisher 
wie die Vollzeitbeschäftigten mindestens 24 Wochenstunden an der 
Kasse stehen, wenn sie den Zuschlag haben wollten. Diese 
Kassen-Stundenzahl konnten aber nur wenige Teilzeitkräfte erreichen. 
Nun steht ihnen die Funktionszulage anteilig zu.
Eine Halbtagskraft mit 19 Arbeitsstunden pro Woche müsse jetzt 
davon nur noch mindestens zwölf (statt bisher 24) Wochenstunden an 
der Kasse stehen, um die vier Prozent Zulage zu bekommen, schreibt 
die MZ. Laut Mitteldeutscher Zeitung wurde damit eine entsprechende 
Regelung im Manteltarifvertrag aller ostdeutschen Länder (außer 
Mecklenburg-Vorpommern) gekippt. Somit kommen auf die Arbeitgeber 
insgesamt zusätzliche Zahlungen in Millionenhöhe zu. In 
Ostdeutschland arbeiten bis zu zwei Drittel der 
Einzelhandels-Beschäftigten im Teilzeitbereich unter 30 
Wochenstunden.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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