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Mitteldeutsche Zeitung: Guantánamo Völkerrechtler Tietje: Bush kann wegen Folter in Deutschland angeklagt werden

Halle (ots)

Der ehemalige US-Präsident George Bush kann wegen
des von seiner Regierung eingerichteten Gefangenlagers Guantánamo 
auch in Deutschland angeklagt werden. "Bei einer Verletzung des 
Völkerstrafrechts und des Kriegsrechts besteht eine Pflicht, auch von
Deutschland, dies zu verfolgen", sagte der hallesche Völkerrechtler 
Christian Tietje der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung 
(Donnerstagausgabe). Die Praxis in dem Lager auf Kuba sei schon 
deshalb völkerrechtswidrig, weil die Inhaftierten von den USA als 
"nicht-legale Kämpfer" eingestuft worden seien. "Diese Einordnung 
gibt es im Völkerrecht nicht, das ist eine amerikanische Erfindung", 
so Jura-Professor Tietje. "Und unabhängig, wie man die Personen 
einordnet, haben sie die Garantie auf eine völkerrechtliche 
Behandlung: Folter, Verschleppung und Verweigerung von Anwälten sind 
völkerrechtswidrig." Ob es tatsächlich zu einer Anklage durch 
deutsche Behörden kommen wird, hält Tietje allerdings für fraglich. 
"Das Problem ist, dass die deutschen Staatsanwaltschaften von einer 
Verfolgung absehen können, wenn die Straftat außerhalb Deutschlands 
von einem  Nicht-Deutschen begangen wurde. Beides trifft auf Bush 
zu."

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Tel.: 0345 565 4300

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