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Lausitzer Rundschau: Ein erster Schritt Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert

Cottbus (ots)

Der Laie konnte darin eigentlich nur eine geistige Verirrung sehen. Und es war ja auch tatsächlich eine besonders bizarre Blüte des föderalen Systems in Deutschland, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich über Jahre hinweg sogar per Grundgesetz verboten war. Doch der Unsinn entsprang politischem Kalkül: Weil eine Bundesbildungsministerin mit SPD-Parteibuch einst die Schaffung von Ganztagsschulen voranbringen wollte und den Ländern dafür mit Milliarden winkte, schalteten manche von ihnen voll auf stur. Einmischung in die Kulturhoheit der Länder, hieß es. Und die war manchem wichtiger als echter Fortschritt. Heraus kam eben jenes unselige Kooperationsverbot. Dabei weiß inzwischen jeder, dass der einzig nennenswerte Rohstoff, über den Deutschland verfügt, die Bildung ist. In einer Welt, die näher zusammen rückt, wird sie immer wichtiger. Umso absurder ist es, auf diesem zentralen Feld weiter die Kleinstaaterei zu pflegen. Mit seinem Beschluss über eine Lockerung des Kooperationsverbots hat der Bundesrat gestern einen ersten Schritt gemacht, um diesen Irrweg zu verlassen. Zumindest bei den Hochschulen können Bund und Länder künftig besser an einem Strang ziehen. Das bedeutet eine dauerhafte Finanzierung von Projekten statt nur eine zeitlich begrenzte Förderung. Und das wiederum bedeutet Kontinuität, die gerade in Sachen Bildung dringend nötig ist. Allerdings dürfen sich Bund und Länder nicht darauf ausruhen. In den Schulen wird der pädagogische Grundstein für den weiteren Lebensweg der Kinder und Jugendlichen gelegt. Hier herrscht nach wie vor Funkstille zwischen Bund und Ländern. Auch diesen Irrweg gilt es, schleunigst zu verlassen.

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