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Lausitzer Rundschau: Ein gutes Urteil 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Massenmörder Breivik

Cottbus (ots)

Da steht er und lächelt zufrieden, dieser Anders Behring Breivik, der solch großes Unglück über so viele Familien gebracht hat. Man möchte sich einfach angewidert abwenden von diesem Lächeln und die Frage ist naheliegend, warum solch einem Menschen überhaupt so viel Aufmerksamkeit geschenkt wird nach dem, was er angerichtet hat. Tatsächlich aber sind der Prozess und das Urteil gegen Breivik ein notwendiger, unverzichtbarer Teil des Versuchs, aus dem Verbrechen zu lernen und damit Möglichkeiten zu erkunden, die in dem einen oder anderen Fall ähnliche Amokläufe verhindern mögen. Eine Expertenkommission hat die Fehler der Sicherheitsbehörden analysiert und aufgelistet. Sicher wären bei einer optimalen Arbeit der Polizei der Schaden und vor allem das Leid zumindest weniger groß. Aber der Kern des Problems liegt nicht in der Qualität der Polizeiarbeit. Deren bestmögliche Reaktion ist immer auch mit der Frage verbunden, in wie weit das höchstmögliche Maß an Sicherheit auch mit weiterer Einschränkung bürgerlicher Freiheiten verbunden ist. Der Prozess gegen Breivik beschäftigt sich mit der letztlich entscheidenden Frage, wie eine Gesellschaft mit der Tatsache politisch motivierter Verbrechen umgeht. Da hat das Gericht ein klares Signal gesetzt. Todbringender Extremismus ist aus seiner Sicht nicht mit der offenkundigen Verrücktheit zu entschuldigen, die die große Mehrheit der Gesellschaft in den Motiven des Täters erkennt. Die Richter haben sich damit auch deutlich abgesetzt von der Anklage, die in solchen Taten kein verständliches Motiv mehr erkennen kann und sie letztlich als Krankheitsausbrüche definiert. Für die norwegische Gesellschaft ist die schwierige juristische Frage der Schuldfähigkeit letztlich von nachrangiger Bedeutung. Wie auch immer diese Frage beantwortet wird, bleibt in jedem Falle die Suche nach einem Weg, möglichst frühzeitig auf eine Entwicklung zu reagieren, die Menschen irgendwann zu gnadenlosen Massenmördern werden lässt. Dies ist in Zeiten der medialen Nebenwelten, in denen grausame Vorstellungen eine ganz eigene Dynamik entfalten, eine große Herausforderung. Der gestrige Schuldspruch hat klargestellt, dass die Wahnwelten des politischen Extremismus als Grundlage krimineller Handlungen einzustufen sind. Insofern ist das Urteil verbunden mit der Aufforderung, frühzeitig und wirkungsvoll gegen die Manifestation einer Ideologie vorzugehen, die anderen Menschen das Recht auf Leben abspricht. Dieser sehr indirekt, aber doch deutlich formulierte Appell der Richter an uns alle macht das Urteil zu einer guten Entscheidung.

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