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Lausitzer Rundschau: Punkt für die Religionsfreiheit Berliner Gericht erlaubt islamische Gebete in Schulgebäude

Cottbus (ots)

Die Religionsfreiheit hat gewonnen. Der Berliner
Schüler Yunus M. darf auch weiterhin an seiner Schule beten, ganz so,
wie es ihm die eigene Religion vorschreibt. Das entschieden die 
Richter des Berliner Verwaltungsgerichtes am Dienstag. Und diese 
Entscheidung ist nur zu begrüßen. Denn die Religionsfreiheit ist ein 
wichtiges Grundrecht - und wenn ein Schüler beten will, zu welchem 
Gott auch immer, sollte er das Recht dazu bekommen.
Zumindest, wenn sich die Sache so darstellt, wie in dem aktuellen 
Fall. Schließlich ging es gerade nicht um die Einrichtung einer 
Schulmoschee. Es ging auch nicht um Schüler, die massenweise den 
Unterricht verlassen, um ihre Gebete zu verrichten. Es ging um einen 
Einzelnen, der während der Hofpause einen leeren Klassenraum nutzt, 
um dort seinen Teppich auszurollen. Das darf er tun: Denn Yunus M. 
betet in der Pause, also der Zeit, die seine Klassenkameraden zum 
Fußballspielen, Quatschen oder Rauchen vor dem Schultor nutzen. Er 
nutzt seine Freizeit für die Religionsausübung - kann man ihm das 
verübeln? Gerade wer auf dem Standpunkt steht, dass Religionsausübung
Privatsache ist, kann das Urteil eigentlich nicht kritisieren.
Natürlich, Missbrauchsgefahr besteht. Was geschieht, wenn ein 
Islamist seine Mitschüler zu Fundamentalismus anstachelt? Ein Staat, 
der seinen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit gewährt, wird mit 
solchen Gefahren leben müssen. Aber er wird sich auch zu helfen 
wissen, wo die Religionsausübung Einzelner das Recht anderer 
beschneidet. Nicht umsonst schreiben die Berliner Verwaltungsrichter 
dem Schüler vor, dass durch sein Gebet keine konkrete 
Beeinträchtigung des Schulbetriebs entstehen darf. Vorerst aber gibt 
es keinen Grund, so etwas zu befürchten. Denn bislang hat Yunus M. in
seinen Hofpausen immer noch allein gebetet.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

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