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VZB: Beantragen Sie jetzt Ihren Presseausweis für 2017!

München (ots)

Ab sofort können beim Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) die Presseausweise für 2017 beantragt werden. Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das die Arbeit von professionellen Journalisten erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.

Seit langem dient der Presseausweis als Nachweis hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit. Ohne ihn wäre die Arbeit von fest angestellten und freien Journalisten, würde Recherchieren und Fotografieren deutlich erschwert. Ohne ihn würde aber auch die Arbeit mit Journalisten komplizierter. Denn ohne ihn müssten Behörden oder Veranstalter bei jeder einzelnen Akkreditierung, bei jeder einzelnen Auskunft erst prüfen, ob sie es wirklich mit einem professionellen Journalisten zu tun haben. Das ist überflüssig, denn der vom VZB ausgestellte Presseausweis belegt, dass der Inhaber tatsächlich hauptberuflicher Journalist ist.

Der Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) gehört zu den fünf Medienverbänden - Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) -, die einen bundesweit einheitlichen Presseausweis ausgeben. Daher ist er bei Polizei, Behörden, Messegesellschaften, Institutionen, Firmen und vielen anderen Stellen anerkannt.

Preise für den Presseausweis 2017

Für die Ausstellung eines Presseausweises 2017 gilt folgende Preisstruktur: Festangestellte Journalisten, deren Verlag Mitglied des VZB ist, eine ermäßigte Gebühr von 35,00 Euro. Für festangestellte Journalisten, deren Verlag kein Mitglied des VZB ist, beträgt die Ausstellungsgebühr 85,00 Euro. Freie Journalisten bezahlen eine Gebühr von 55,00 Euro für die Ausstellung des Pressausweises. Das PKW-Presseschild kostet 10,00 Euro. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) ist - als einer der Trägerverbände des VDZ - regional zuständig für Journalisten in Bayern. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband.

Anträge und detaillierte Informationen zum Ausstellungsverfahren finden Sie unter www.v-z-b.de/presseausweis.

Über den VZB: Der Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) ist eine tragende Säule des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in Berlin. Er vertritt die Interessen von derzeit 96 bayerischen Zeitschriftenunternehmen (u.a. Hubert Burda Media, Condé Nast Verlag, Vogel Business Media). Seit seiner Gründung 1948 ist es die Hauptaufgabe des Verbandes, bayerische Verleger bei grundlegenden unternehmerischen Herausforderungen zu unterstützen.

Pressekontakt:

Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern e.V.
Friedrichstraße 22
80801 München
Telefon: 0 89/28 81 27-0
Telefax: 0 89/28 81 27-27
E-Mail: info@v-z-b.de

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