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Aktuelle Informationen aus dem Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)
Telefonzeiten - anrufen auch noch nach 20:00 Uhr?

Hamburg (ots)

Manche meinen, im Smartphone-Zeitalter sei der Blick auf die Uhr überflüssig geworden, ehe sie telefonieren. Doch nach wie vor gilt, und zwar fürs Festnetz wie fürs Handy: Höfliche Menschen überlegen sich gut, wen sie wann "anklingeln". So bleibt es rücksichtsvoll, sich an die empfohlenen Kernzeiten zu halten, und in einem relativ fremden Privathaushalt wochentags ab frühestens 9:30 Uhr anzurufen - an Sonn- und Feiertagen erst ab etwa 11:00 Uhr -, sowie die Mittagszeit von 12:30 bis 15:00 Uhr auszusparen.

Die ehemals wegen der Tagesschau gesetzte Grenze von 20:00 Uhr passt allerdings nicht mehr zu den geänderten Lebensumständen der Jetztzeit. Und das nicht nur, weil sich heute jeder, wenn gewünscht, rund um die Uhr mit Nachrichten aller Art - auch im Fernsehen - versorgen kann. So sind zum Beispiel viele im Einzelhandel Tätige oder andere, die die dort angebotenen Öffnungszeiten zum Einkaufen nutzen, vorher entweder kaum zu erreichen oder haben weder Zeit noch Ruhe zum Telefonieren.

Somit gilt es nicht mehr als unhöflich, zwischen 20:00 und 21:00 Uhr einen Anruf zu tätigen. Um diese Uhrzeit ist es allerdings unerlässlich als Erstes zu fragen: "Störe ich vielleicht gerade?" - was bei jedem Telefonat von Rücksichtnahme zeugt! -, oder direkt um Entschuldigung zu bitten.

Wenn es der angerufenen Person nutzt, außerhalb dieser empfohlenen Zeiten erreicht zu werden, oder wenn Sie die Lebensgewohnheiten beziehungsweise Vorlieben eines Menschen kennen, gibt es selbstverständlich Ausnahmen. Beispiele: Ein Termin morgens um 9:00 Uhr kann wegen Krankheit nicht eingehalten werden. Dann ist die entsprechende telefonische Information etwa eine Stunde vorher sicher angebracht, um einen unnötigen und deshalb vermutlich als Ärgernis empfundenen Weg zu vermeiden. Wissen Sie, dass jemand am liebsten sehr spät abends telefoniert, hebt das die 21:00-Uhr-Grenze natürlich auf. Und wenn Sie die wechselnden Arbeitszeiten von Bekannten kennen, ist es selbstverständlich, dass die am Vormittag empfohlenen Zeiten nach einer Nachtschicht keine Gültigkeit haben.

Gibt es seitens des Unternehmens keine Regelung, die eine telefonische Erreichbarkeit der Belegschaft an Wochenenden oder Feiertagen ausschließt, ist es bei beruflichen Angelegenheiten rücksichtsvoll, dies zu prüfen: Ist ein Anruf wirklich zwingend notwendig oder kann er auf den nächsten Werktag verschoben werden? Das gilt innerhalb des Kollegiums wie auch zwischen Vorgesetzten und Teammitgliedern.

Pressekontakt:

Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen@t-online.de
Christian Götsch, Swinging World GmbH
49(0)40/500 582-15,christian.goetsch@tanzen.de

Original-Content von: Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V., übermittelt durch news aktuell

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