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Sozialverband Deutschland (SoVD)

Behinderte Kinder haben ein Recht auf Unterricht an Allgemeinen Schulen - Bundesländer müssen UN-Behindertenrechtskonvention jetzt umsetzen

Berlin (ots)

Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche
Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben - 
gemeinsam lernen" fordern die Bundesländer auf, jetzt unverzüglich 
mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beginnen. Die
Bundesrepublik hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention u. a. 
verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen. Ziel 
ist, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam an 
Allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Bei einer gemeinsamen 
Pressekonferenz in Berlin forderten die drei Verbände konkrete 
Schritte zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für behinderte und
nicht behinderte Kinder. Damit wollen die Verbände im Vorfeld der 
Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz, 
des Internationalen Aktionstages zur Gleichstellung von Menschen mit 
Behinderungen am 5. Mai und vor der Nationalen Bildungskonferenz des 
Ministeriums für Arbeit und Soziales am 6./7. Mai den politischen 
Druck verstärken.
"Derzeit besuchen nur 15,7 Prozent der Kinder mit Behinderungen und 
Lernbehinderungen die Allgemeine Schule. Damit ist Deutschland ein 
Schlusslicht in Europa", kritisierte Hannelore Loskill, 
Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR). In 
vielen europäischen Ländern sei der Anteil der Kinder mit 
sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Allgemeinen Schulen 
unterrichtet werden, weitaus höher. Die 
UN-Behinder-tenrechtskonvention hat das Ziel, dass 80 bis 90 Prozent 
der behinderten Schüler an Allgemeinen Schulen unterrichtet werden.
Sibylle Hausmanns, Projektleiterin der Elterninitiative "Gemeinsam 
leben - gemeinsam lernen", erklärte: "In den vergangenen Jahren 
wurden tausende von Kindern gegen ihren und ihrer Eltern Willen und 
mit Billigung der Gerichte in Förderschulen (d. h. Sonderschulen) 
eingewiesen. Jetzt hat sich die juristische Lage verändert und Eltern
werden die neuen Möglichkeiten nutzen, um das 
Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen inklusiver und separierender 
Bildung umzukehren. Wir erwarten von der Kultusministerkonferenz 
einen Plan, wie dieser Umbruch bewältigt werden kann, ohne dass die 
Qualität des Bildungs- und Unterstützungsangebotes für die 
behinderten Schüler leidet."
SoVD-Präsident Adolf Bauer forderte: "Die Bundesländer müssen jetzt 
ein verbindliches Aktionsprogramm für inklusive Bildung vorlegen, das
konkrete Schritte zur Umsetzung und einen Zeitplan enthält. Der 
Vorrang für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht 
behinderter Kinder muss in den Landesschulgesetzen verankert werden. 
Auch das Wahlrecht der Eltern, d. h. ihr verbindlicher Rechtsanspruch
auf die Aufnahme ihres behinderten oder lernbehinderten Kindes an 
einer allgemeinen Schule muss gesetzlich festgeschrieben werden. 
Außerdem müssen Schulen barrierefrei werden. Behinderte Kinder müssen
endlich bessere  Bildungschancen bekommen."
V.i.S.d.P. Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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