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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Pflegereform schafft Rechtsanspruch für Pflegezeit

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung der Pflegereform durch den
Bundestag erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Pflegereform bringt für die Pflegebedürftigen eine Reihe von 
Verbesserungen, sie löst aber viele Probleme nur unzureichend.
Es ist ein großer Fortschritt, dass Pflegeheime und Pflegedienste 
ab 2011 jährlich und in der Regel unangemeldet kontrolliert werden 
sollen. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass dies schneller 
umgesetzt wird, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer 
qualitativ guten und würdevollen Pflege. Der SoVD hat sich bereits 
seit Jahren für jährliche und unangemeldete Kontrollen eingesetzt.
Es ist ein großer Erfolg für den SoVD, dass mit der Pflegereform 
erstmals ein Rechtsanspruch für eine Pflegezeit geschaffen wird. Die 
Pflegezeit geht maßgeblich auf einen vom SoVD im Juni 2006 
vorgelegten Gesetzentwurf zurück. Die Pflegezeit schafft für 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit, sich für
die Pflege von Angehörigen für bis zu sechs Monate von der Arbeit 
freistellen zu lassen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur 
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und zur Stärkung der häuslichen 
Pflege.
Der SoVD hat sich für eine bessere Beratung der Pflegebedürftigen 
und seiner Angehörigen eingesetzt. Es ist sehr bedauerlich, dass sich
die Große Koalition nicht auf ein bundesweit flächendeckendes Netz 
von Beratungsstellen verständigen konnte und hierfür weniger Geld als
geplant zur Verfügung steht. Wir fordern die Länder erneut auf, zügig
unabhängige Beratungsstellen einzurichten.
Mit der Pflegereform wird auch eine ergänzende Regelung zur 
Gesundheitsreform verabschiedet, die die ärztliche Schweigepflicht 
aushöhlt. Nach dem neuen § 294a SGB V müssen Ärzte künftig den 
Krankenkassen Mitteilung machen, wenn es bei Patienten aufgrund einer
Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings zu 
Folgebehandlungen kommt. Die Patienten müssen dann die Kosten zum 
Teil selbst tragen. Der SoVD lehnt diese Regelung nach wie vor 
entschieden ab, da das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
schwer beschädigt wird.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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