Artenschutzvollzug des BfN unterstützt DKMS LIFE
- Bundesamt für Naturschutz übergibt beschlagnahmte Kosmetikpinsel
- Vorsicht vor exotischen Geschenken zu Weihnachten

Bonn (ots) - Erst beschlagnahmt und dann gestiftet. Rund 6.700 illegal eingeführte hochwertige Kosmetikpinsel können nun doch noch einem guten Zweck geführt werden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat heute einen Verwertungsvertrag mit der DKMS LIFE geschlossen. Die Kosmetikpinsel sollen von der DKMS LIFE nunmehr in Kosmetikseminaren für krebskranke Frauen genutzt werden. Die Pinsel wurden beschlagnahmt, da sie aus dem Tropenholz Ramin (Gonystylus bancanus) hergestellt sind. Ramin unterliegt dem Schutz des Internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). In gutem Einvernehmen haben sich das BfN und die beteiligte Firma auf die Übergabe der eingezogenen Kosmetikpinsel an die gemeinnützige Organisation DKMS LIFE, eine Tochter der "DKMS Stiftung Leben Spenden", geeinigt. "Die Organisation DKMS LIFE bietet krebskranken Frauen in Therapie kostenlose Kosmetikseminare an und unterstützt die Betroffenen durch umfassende Hilfe, ihr Selbstwertgefühl und ihre Lebensfreude zurückzugewinnen", so Stephan Schumacher von der DKMS LIFE. "Wir freuen uns sehr, das uns das BfN bei unserer Arbeit unterstützt und wir eine sinnvolle und nutzbringende Verwendung geschützter Exemplare, die einem kommerziellen Nutzen nicht mehr dienen dürfen, ermöglichen können", so DKMS LIFE Geschäftsführer Stephan Schumacher.

Die BfN-Präsidentin, Professorin Beate Jessel, warb aus Anlass der Vertragsunterzeichnung dafür, auch bei Weihnachtsgeschenken auf Aspekte des Artenschutzes zu achten. "Während bei lebenden Tieren es meist relativ einfach zu sehen ist, ob sie einer geschützten Art angehören, gibt es Geschenke, denen man ihre exotische Herkunft auf den ersten Blick nicht ansieht, z.B. bei den beschlagnahmten Kosmetikpinsel", erläuterte Beate Jessel. Das BfN rät zu fairen Weihnachtsgeschenken, die nicht aus Elfenbein, Steinkorallen, nicht zertifizierten Holz oder exotischen Fellen hergestellt sind. Weitere Hintergrundinformationen zum konkreten Fall und zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) erhalten sie unter: www.BfN.de/04_presse.html

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