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Vorratsdatenspeicherung: Kritik der EU-Kommission ernst nehmen und nicht klein reden

Berlin (ots)

Zu den Berichten, nachdem die EU-Kommission der Bundesregierung gravierende Mängel mit Blick auf die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung übermittelt hat, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.:

"Die juristischen Fallstricke, die die Vorratsdatenspeicherung an sich mit sich bringt, sind seit jeher unterschätzt und klein geredet worden. Das deutsche Gesetz war verfassungswidrig und die EU-Richtline war europarechtswidrig. Viele Juristen haben immer wieder auf die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Risiken hingewiesen. Seit jeher wurden die juristischen Probleme mit der Vorratsdatenspeicherung ignoriert. Ungeachtet der fundamentalen grundrechtlichen Probleme wurde seit über einem Jahrzehnt immer wieder versucht, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Wenn die EU-Kommission jetzt gegenüber Deutschland bei einer Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung ein Vertragsverletzungsverfahren nicht ausschließt, dann sollte diese Kritik ernst genommen werden. Die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist eine Geschichte des juristischen Scheiterns. Ein neues Kapitel sollte den Bürgerinnen und Bürgern, genauso aber auch den Telekommunikationsunternehmen erspart bleiben."

Pressekontakt:

Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, presse@freiheit.org, Tel. 030 28 87 78 54,
Mobil: 0151 12 65 63 91 Twitter: @presse_freiheit, www.freiheit.org

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