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Deutscher Ethikrat

Nationaler Ethikrat schlägt Stufenmodell zur Erhöhung der Zahl der Organspenden vor

Berlin (ots)

Der Nationale Ethikrat veröffentlicht am heutigen
Dienstag seine Stellungnahme "Die Zahl der Organspenden erhöhen - Zu 
einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland".
Organmangel ist ein chronisches Problem der 
Transplantationsmedizin in vielen Ländern, insbesondere auch in 
Deutschland. Die Hoffnung, das Transplantationsgesetz von 1997 werde 
zu einer Steigerung der Organspenden führen, hat sich nicht erfüllt. 
Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Gründe nicht nur in 
organisatorischen Defiziten des Gesundheitssystems liegen, sondern 
auch in der gesetzlichen Regelung, die die postmortale Organspende 
von der ausdrücklich erklärten Zustimmung der Spender bzw. ihrer 
Angehörigen abhängig macht.
In der vorgelegten Stellungnahme wird der Frage nachgegangen, ob 
es ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar ist, die geltende 
gesetzliche Regelung zu ändern, um den Organmangel zu lindern. 
Diskutiert werden verschiedene Vorschläge, die einen Ausgleich finden
müssen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des potenziellen 
Organspenders, dem Wunsch nach Lebensrettung und Leidensminderung 
anderer Menschen sowie etablierten Prinzipien des Gesundheitssystems 
wie z. B. dem gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen.
Der Nationale Ethikrat schlägt ein Stufenmodell vor, das Elemente 
einer Erklärungsregelung mit Elementen einer Widerspruchsregelung 
verbindet. Danach ist der Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass 
die Bürger 1. in einem geregelten Verfahren zu einer persönlichen 
Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit 
sind, und 2. darüber informiert sind, dass die Organentnahme bei 
unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die 
Angehörigen ihr nicht widersprechen.
Der Nationale Ethikrat empfiehlt ferner, durch geeignete 
gesetzgeberische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Krankenhäuser 
ihrer Pflicht zur Meldung potenzieller postmortaler Organspender in 
höherem Ausmaß als bisher nachkommen. Darüber hinaus ist für eine 
ausreichende Erstattung der Kosten zu sorgen, die den Krankenhäusern 
im Zusammenhang mit der Meldung und Versorgung potenzieller 
Organspender entstehen.
Die Stellungnahme ist online verfügbar unter 
http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html.

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Nationaler Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 +30 203 70-246
Fax: +49 +30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

Original-Content von: Deutscher Ethikrat, übermittelt durch news aktuell

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