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SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse

Siemens-Betriebskrankenkasse akzeptiert RSA-Urteil nicht

München (ots)

Als Belastung für die aktuellen Reformpläne zum
RSA wertete der Vorstandsvorsitzende der
Siemens-Betriebskrankenkasse, Hans Wehrberger, den Urteilspruch des
Landessozialgerichts NRW zum Risikostrukturausgleich. "Das Urteil
sanktioniert eine riesen Schlamperei bei den Krankenkassen." Das
Gericht akzeptiert Fehlerquoten in den Daten von 5 v.H. und mehr als
rechtlich akzeptabel für die Durchführung eines Ausgleichs, bei dem
jährlich über 24 Mrd. DM bewegt werden. Mit anderen Worten: Wenn
jährlich über 1 Mrd. DM falsch verteilt werden, d.h. seit Einführung
des RSA über 7 Mrd. beim falschen Empfänger landen, dann ist dies
rechtlich unbedeutend. Wehrberger hofft, dass das Landessozialgericht
Bayern bzw. das Bundessozialgericht eine solche Ansicht korrigiert."
Zum Hintergrund: Das LSG NRW hat gestern die Klagen der
Siemens-Betriebskrankenkasse, der Techniker-Krankenkasse und 3
weiterer BKKn gegen den Risikostrukturausgleich teilweise
zurückgewiesen. Dennoch gelang ein wichtiger Teilerfolg: Das Gericht
hob die Zahlungsbescheide für 1994 auf und verpflichtete das
Bundesversicherungsamt zur Neuberechnung. Es wurde auch anerkannt,
dass die Stichproben, d.h. damit eine wesentliche
Berechnungsgrundlage des RSA, nicht den statistischen Anforderungen
genügen. Offen bleibt, wie dies verbessert wird ! Die
Siemens-Betriebskrankenkasse hatte u.a. geltend gemacht, dass die
Datengrundlagen (Anzahl der von den Kassen gemeldeten Versicherten)
mangelhaft seien und deshalb die entsprechenden Ausgleichszahlungen
rechtswidrig seien. Dies sah das Gericht anders. Das
Bundesversicherungsamt, die Behörde die die Umverteilung der 24 Mrd.
zwischen den Kassen vornimmt, müsse sich auf die Datenmeldungen der
Kassen verlassen und müsse sie nicht selber nachprüfen. Die
Berechnungsmethoden seien zwar statistisch angreifbar, aber dies sei
rechtlich irrelevant. Fehlerquoten von 5 v.H. und mehr in den
Datengrundlagen seien beim RSA akzeptabel.
"Das Gericht hat nach dem Motto geurteilt: Was nicht sein darf,
Körperschaften machen keine Fehler, ist nicht." Für die Krankenkassen
ist dies ein Freibrief zur schlampigen Datenerfassung zum eigenen
Vorteil. Wenn schlampig ermittelte Zahlen noch nicht mal überprüft
werden, geschweige denn die Meldung falscher Zahlen Konsequenzen hat,
warum dann so genau hinschauen. Vor dem Hintergrund der aktuellen
Reformpläne der Bundesregierung zum RSA ist dies inakzeptabel, da bei
den vorgeschlagenen Änderungen die Datenmeldungen der Krankenkassen
noch viel wichtiger, d.h. finanziell noch ausschlaggebender werden.
Nach diesem Urteil wird ein neuer RSA nicht zur Verbesserung der
Versorgung kranker Menschen, sondern zu einer total ungerechten
Verschiebung des Finanzbedarfs der Krankenkassen führen und in einem
Datenchaos münden.
Wehrberger kündigte an, in Revision zu gehen. Gleichzeitig
appelliert er an den Gesetzgeber die aktuellen Pläne nochmals zu
überdenken und mit einer grundsätzlichen Reform der GKV zu
verknüpfen. Nur eine Reform an "Haupt und Gliedern" macht Sinn!
Rückfragen:
Gertraud Erlmeier
Telefon 089 / 62700-202

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