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Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

Experten-Diskussion der INSM zum Mindestlohn: Ist ein staatlicher Mindestlohn der richtige Weg?

Köln (ots)

Berlin - Wie viel Staat braucht die Lohnpolitik? Und wie viel staatliche Lohnfindung verträgt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands? Was ist ein "gerechter" Lohn und wie kann er gefunden werden? Diese zentralen Fragen standen im Mittelpunkt des Streitgesprächs "Mindestlohn oder Mindesteinkommen - was ist gerecht?", zu dem die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) anlässlich der Regierungspläne zur Einführung von Mindestlöhnen eingeladen hatte. Pünktlich zum Beginn des Gesetzgebungsverfahrens stellten sich Dr. Thea Dückert, Parlamentarische Geschäftsführerin und Wirtschaftsexpertin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Prof. Dr. Ulrich Blum, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, der Diskussion.

Dückert forderte einen flexiblen gesetzlichen Mindestlohn: "Es ist nicht gerecht, wenn jemand voll arbeitet und dennoch Hartz IV beantragen muss." Die Grünen-Politikerin plädierte aber gleichzeitig für eine differenzierte Lohnfindung: "Ein einheitlicher Mindestlohn für alle muss nicht die beste Lösung sein. Ich bin für die Einrichtung einer Mindestlohnkommission unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Wissenschaft, die regional- und branchenspezifische Empfehlungen erarbeitet." Blum hingegen warnte eindringlich vor den schädlichen Folgen einer festen Lohnuntergrenze: "Wer an Wohlstand für alle interessiert ist, soll die Hände von Mindestlöhnen lassen." Der Ökonom widersprach dem Argu-ment, dass Mindestlöhne zu einem Anstieg des Konsums im Inland führen und sich dadurch finanzieren lassen würden. "Im Gegenteil ist ein Abwandern insbesondere des Niedrigpreissegments ins Ausland zu erwarten und somit der Verlust von Arbeitsplätzen," so die Einschätzung von Prof. Blum.

Die Einführung von Mindestlöhnen ist formal in zwei Gesetzesvorhaben unterteilt. Der Bundesrat hat sich am 19. September mit der Novelle des Mindestarbeitsbedingungengesetzes und der Novelle des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes befasst. Dabei haben sich die Länder deutlich dafür ausgesprochen, dass repräsentative Tarifverträge stets Vorrang vor staatlichen Mindestentgelten haben müssen. Voraussichtlich Mitte Oktober werden die Gesetze im Bundestag behandelt.

Pressekontakt:

Bernd Schwang, Tel.: (0221) 4981-412, E-Mail: schwang@insm.de

Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell

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