Der DIHK zur Beratung des Bundeskabinetts über das Zweite Mittelstands-Entlastungs-Gesetz: Ein drittes Mittelstandsentlastungsgesetz muss zeitnah folgen

    Berlin (ots) - Mit dem Zweiten Mittelstands-Entlastungs-Gesetz (MEG II) macht die Bundesregierung nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Bei jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft von vielen Milliarden Euro reiche die vorgesehene Entlastungswirkung von 58 Mio. Euro aber bei weitem nicht aus. Hier seien weitere Schritte erforderlich.

    Der DIHK fordert die Bundesregierung daher auf, zeitnah ein drittes MEG auf den Weg zu bringen. Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: "Wir wissen aus eigener Erfahrung mit welchen Widerständen all diejenigen zu kämpfen haben, die die Axt im Bürokratiedschungel anlegen wollen. Aber wir brauchen den  Befreiungsschlag. Und dass es geht, zeigt z.B. das beherzte Vorgehen der Niederländer."

    Vorschläge für einen wirkungsvollen Abbau lägen längst auf dem Tisch - so habe der DIHK bereits Ende vergangenen Jahres einen Katalog von 66 Vorschlägen vorgelegt.  Wansleben betonte, dass natürlich auch die Wirtschaft in der Pflicht bleibe, eigene Regelwerke zu entschlacken und politische Forderungen auf ihre Bürokratiewirkungen hin kritisch zu überprüfen.

    Er appellierte zugleich an die Bundesregierung nicht weiter unnötige neue Bürokratie zu schaffen: "Ein Abbau durch Mittelstands-Entlastungs-Gesetze bringt wenig, wenn an anderer Stelle gleichzeitig Bürokratie massiv aufgebaut wird. " Als Beispiele nannte er das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Chemikalienrichtlinie REACH oder den geplanten Gesundheitsfonds.

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