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GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Was ändert sich für Autofahrer im Jahr 2003?

Berlin (ots)

Die wichtigsten Neuerungen rund um die
Kfz-Versicherung hat der GDV auf seiner Verbraucherseite
www.versicherung-und-verkehr.de zusammengefasst. Das wichtigste in
kürze:
Auslandsschäden verlieren ihren Schrecken - Regulierung künftig im
Inland
Wer bislang unverschuldet im Ausland einen Autounfall erlitten
hatte, brauchte in der Regel viel Geduld, meist einen Rechtsanwalt
und zudem auch noch Sprachkenntnisse des Landes, in dem der Crash
passierte. Das ist seit 1.1.2003 vorbei. Durch eine neue
EU-Richtlinie wird die Schadenabwicklung zwischen den
Unfallbeteiligten der EU wesentlich vereinfacht. Jeder Versicherer in
Europa muss in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte
benennen. Im Klartext: Wer beispielsweise in Griechenland Opfer eines
Verkehrsunfalls ist, kann sich künftig in Deutschland an den
Beauftragten der griechischen Versicherung wenden.
Kaskoversicherung mit neuen Elementen
Seit über 20 Jahren sind die Tarifmerkmale in der
Fahrzeugversicherung (Kasko) nahezu unverändert. Jetzt wurde der
Kaskoschutz "runderneuert". Wichtigste Änderung: Die
Typklassen-Struktur wird neu ermittelt und wie in der
Kfz-Haftpflichtversicherung werden die Merkmale Fahrleistung und
Garage berücksichtigt. Dadurch sinkt nicht nur die Anzahl der
Typklassen, die Typklassen haben auch eine vollständig neue
Einteilung. Diese gilt nur für Neuverträge - bestehende Verträge
werden weiterhin die alte Typklassenstruktur haben.
Versicherungs-Doppelkarte wird durch Versicherungsbestätigung
ersetzt
Jeder, der in Deutschland jemals ein Auto angemeldet hat, kennt
nicht nur Wartezeiten und Wunschkennzeichen, er kennt auch die
Versicherungsdoppelkarte. Die bestand aus zwei Teilen, eine für die
Zulassungsstelle und eine für die Versicherung. Die bislang mit dem
Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das
zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt künftig grundsätzlich
elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt. Seit 1.1.2003 gibt es
deshalb eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte. Das Problem
elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, z.B. von
Internetversicherern, bleibt weiterhin nicht gelöst. Es gibt immer
noch einige Zulassungsstellen, die diese nicht anerkennen.
Weitere Informationen stehen im Internet unter
www.versicherung-und-verkehr.de dem Verbraucherportal der Deutschen
Versicherer.
Ansprechpartner: 
Stephan Schweda, Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft, GDV, 030-2020-5181

Original-Content von: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell

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