Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) mehr verpassen.

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Roller kein Kündigungsgrund
Eigentümer wollte Mieterin wegen unzulässigen Parkens loswerden

Roller kein Kündigungsgrund / Eigentümer wollte Mieterin wegen unzulässigen Parkens loswerden
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Manchmal dauert es sehr lange, bis ein bestimmtes Verhalten bei Mitmenschen plötzlich Anstoß erregt. Das erlebte eine Mieterin in Hessen. Sie hatte über Jahre hinweg ihren Motorroller auf einem Grundstück innerhalb ihrer Wohnanlage abgestellt, über das sie eigentlich keine Verfügungsgewalt besaß. Im Zuge eines Streits wegen einer völlig anderen Angelegenheit untersagte der Eigentümer das weitere Parken an diesem Ort. Die Mieterin hielt sich nicht daran und machte weiter wie bisher. Die Folge: Ihr wurde die ordentliche Kündigung ausgesprochen. Doch das musste sie nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht hinnehmen. Eine schuldhafte und nicht unerhebliche Verletzung der Vertragspflichten durch die Mieterin liege nämlich nicht vor. Das sei schon deswegen nicht der Fall, weil das Parken des Motorrollers über Jahre hinweg geduldet worden war. Das Gericht wies den Eigentümer auf die Möglichkeit einer Unterlassungsklage hin. (Amtsgericht Offenbach, Aktenzeichen 37 C 180/13)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Weitere Storys: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)