Brüssel / Berlin (ots) - Angebliche vom Steuerzahler finanzierte Fahrstühle in Weinkeller von Witwen von Kommissionsbeamten, Flugkosten für nicht angetretene Reisen, Netto-Gehälter von 8000 Euro für Sekretäre und massig Urlaubstage: In einigen deutschen Medien kursieren derzeit ebenso phantasievolle wie irreführende Geschichten über die Arbeitsbedingungen der EU-Bediensteten. Die Kommission wird dabei immer wieder als Schutzengel der Beamten dargestellt, die Privilegien aus alter Zeit gegen alle Modernisierungsversuche verteidigt. Soweit der Mythos. Hier kommen einige Fakten.
Behauptung: Die EU-Kommission zahlt Beamten-Witwen Fahrstühle in ihre Weinkeller
Fakt: Falsch. Die Kommission kennt keinen Fall, in dem einer Kommissions-Beamten-Witwe ein Treppenlift in einen Weinkeller finanziert wurde. Nur in wenigen Ausnahmefällen können Witwen oder Witwer von EU-Beamten mit besonders geringem Einkommen und einer schweren Krankheit sowie daraus resultierenden hohen Zusatzkosten eine geringe Einkommensbeihilfe erhalten. Die Beihilfe dient auch dazu, einen deutlich teureren Heimaufenthalt zu verhindern. In der Kommission gibt es derzeit nur zwei solcher Fälle. Dabei handelt es sich um besonders schwierige Situationen für die Betroffenen, aus denen politisches Kapital zu schlagen sich verbieten sollte.
Behauptung: Die EU-Beamten haben Urlaub ohne Ende - bis zu 85 Tage im Jahr
Fakt: EU-Beamte haben 24 Tage Jahresurlaub, hinzu kommen einige Tage je nach Alter, bis zu maximal 30 Tagen im Jahr. Dazu können Reisetage für Beamte aus weiter entfernten Heimatorten kommen. Dieser Anspruch soll künftig auf drei Tage maximal beschränkt werden. Wie bei anderen Arbeitgebern auch gibt es bei Todesfällen in der Familie, schweren Erkrankungen von Angehörigen oder auch einem Umzug und ähnlichen Fällen kurzen Sonderurlaub, aber auch damit kommt man realistischerweise nicht auf 85 Tage Urlaub.
Behauptung: Eine Sekretärin bei der Kommission bekommt 8000 Euro netto im Monat
Fakt: Keine Sekretärin bei der EU-Kommission bekommt ein solches Gehalt. Rein theoretisch wäre es nach dem 2004 von den EU-Staaten beschlossenen Beamtenstatut allerdings möglich, dass eine Sekretärin mit zwei Kindern eines Tages auf ein solches Gehalt kommen könnte, wenn sich nichts ändert. Die Kommission hat deshalb vor einem Jahr bereits Änderungen vorgeschlagen, die dies verhindern würden. Die neuen, abgesenkten Brutto-Grundgehälter würden damit 2160 Euro zu Beginn und bei entsprechend guten Leistungen maximal 4349 Euro brutto am Ende der Laufbahn betragen. Es liegt jetzt an den Mitgliedstaaten und dem Parlament, der vorgeschlagenen Reform schnell zuzustimmen, damit sie schon 2013 greift.
Behauptung: EU-Beamte bekommen jedes Jahr Geld für einen Business Class-Heimflug - egal ob sie fliegen
Fakt: Das ist falsch. Für weit von ihrem Heimatort entfernt eingesetzte EU-Mitarbeiter gibt es eine zwar eine jährliche pauschale Heimreisevergütung. Diese orientiert sich allerdings an Bahnreisen und soll sich künftig an der (im allgemeinen kürzeren) Luftlinie orientieren. Dies entspricht der Praxis anderer internationaler Arbeitgeber. Dienstlich fliegen EU-Mitarbeiter übrigens mit dem günstigsten verfügbaren Ticket. Business Class-Flüge sind auf Dienstreisen nur bei besonders langen Reisen erlaubt. In der Praxis werden oft auch so genannte Billigfluglinien genutzt.
Behauptung: EU-Beamte gehen früh in Rente, kassieren Riesen-Pensionen und zahlen dafür nichts.
Fakt: Anders als etwa deutsche Beamte zahlen EU-Bedienstete einen Beitrag in eine Rentenversicherung - der mit 11,6 % des Gehalts (ohne Bemessungsgrenze) übrigens deutlich höher liegt als der von Arbeitnehmern in Deutschland. Er liegt auch höher als die Rentenbeiträge nationaler Beamte: Deutsche zahlen gar nichts ein, französische Beamte mit 7,85 % auch deutlich weniger. Die Pension liegt mit maximal 70 % des letzten Gehalts zudem unter der Höchstpension deutscher Beamter. Die Höhe hängt davon ab, wie lange jemand im Dienst war. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Pensions-Eintrittsalter auf 65 Jahre von jetzt 63 Jahren anzuheben. Frühpensionierungen ohne entsprechenden Abschlag sind die absolute Ausnahme und betreffen nur etwa 50 Mitarbeiter pro Jahr.
Behauptung: Es ändert sich ohnehin nichts.
Fakt: Die Kommission hat eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich von 37,5 auf 40 Stunden vorgeschlagen und will zudem die Zahl der Stellen um 5 Prozent senken. Das Rentenalter soll erhöht und der Vorruhestand deutlich erschwert werden. In einigen Laufbahngruppen sollen Gehälter gesenkt und Beförderungen in Top-Positionen seltener werden. Reisetage sollen gekürzt werden. All dies spart mehr als eine Milliarde Euro bis 2020 und langfristig eine Milliarde Euro pro Jahr, davon allein 600 Millionen Euro bei den Pensionsausgaben.
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