EU-Kommission für Finanztransaktionssteuer: Der Finanzsektor wird zur Kasse gebeten

Straßburg / Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) ihren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in den 27 EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist.

Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden Euro möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte: "Mit diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass unsere Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt, uns auf diesem Weg zu folgen."

Die Kommission hat die Steuer aus drei Gründen vorgeschlagen:

   - Erstens soll der Finanzsektor in Zeiten der 
Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen 
Beitrag leisten. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil am 
Entstehen der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die
Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder 
finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben. 
Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu
gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen 
Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen 
Kassen zufließen sollen. 
   - Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur 
Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig gibt es in zehn 
Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer. Durch den 
Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die 
unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden 
Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird 
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen, von riskanten 
Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur 
Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer 
auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame
Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer, 
insbesondere im Rahmen der G20, stärken. 
   - Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den 
Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ein Teil der Steuer würde als 
EU-Eigenmittelquelle genutzt, durch die die nationalen Beiträge 
teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich 
zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie 
Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen. 

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