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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Schnelltest zur Erkennung der Schweinegrippe
Kostenübernahme bei dringenden Verdachtsfällen

Berlin (ots)

"Wir empfehlen den Krankenkassen, im konkreten
Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der 
Kostenerstattung zu übernehmen", erklärte heute Johann-Magnus von 
Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des 
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 
Voraussetzung sei, dass der Arzt den Verdacht bestätigt.
"Diese Empfehlung begrüßen wir", sagte der Vorstandsvorsitzende 
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. Die
niedergelassenen Ärzte rief er dazu auf, die Patienten umfassend zu 
informieren. Im konkreten Krankheitsverdacht werde dann der 
Schnelltest angewendet.
Zur Erklärung: Sollte der Schnelltest angewendet werden, erhält 
der Patient eine Rechnung. Diese Rechnung reicht er bei seiner 
Krankenkasse zur Erstattung ein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich 
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den 
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern 
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum 
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die 
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung 
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im 
Internet unter: www.kbv.de.
Der GKV-Spitzenverband:
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- 
und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die 
gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- 
und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen 
Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der 
Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder 
Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht 
wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 
Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der 
Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Mehr Informationen im Internet 
unter: www.gkv-spitzenverband.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 / 4005 - 2202
Florian Lanz (GKV-Spitzenverband), Tel.: 030 / 206288-4200

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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