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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Delegation von ärztlichen Leistungen
Müller: Förderung der medizinischen Fachangestellten entlastet den Arzt und nutzt dem Patienten

Berlin (ots)

"Delegation ja, Substitution nein." Mit dieser
Kursbestimmung hat sich heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der 
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Thema "Entlastung des 
Hausarztes" positioniert. Im Rahmen des Workshops "Arztentlastende 
Strukturen in der hausärztlichen Versorgung", den die 
Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen 
Bundesländer, die KBV und der Verband der medizinischen Fachberufe 
gemeinsam durchführten, erklärte Müller weiter: "Wenn Ärzte ihren 
hoch qualifizierten Praxismitarbeitern Tätigkeiten übertragen, bietet
das viele Vorteile. Das Behandlungsgeschehen wird von einer Person - 
in der Regel dem Hausarzt - koordiniert und dokumentiert. Die 
medizinischen Fachangestellten wiederum entlasten den Arzt, indem sie
den Patienten unterstützend betreuen, auch - sofern erforderlich - 
bei diesem zu Hause. Dem Patienten gibt das Sicherheit, weil er Arzt 
und Praxispersonal meist schon seit Jahren kennt." Die Verantwortung 
für die medizinische Leistung liege weiterhin dort, wo sie auch 
hingehöre, nämlich beim Hausarzt.
Den Weg der Substitution, also die Übertragung von Leistungen 
beispielsweise an Gemeindeschwestern oder Pflegefachkräfte zur 
selbständigen Übernahme, sah der KBV-Vorstand dagegen kritisch. "Die 
Qualitätssicherung ist dabei eines der großen Probleme", so Müller. 
Hier müssten eigene Regelwerke geschaffen werden. Überhaupt würde es 
ein deutliches Mehr an Bürokratie und Dokumentationsverpflichtungen 
geben. "Allein schon die Abstimmungsprozesse fielen deutlich 
aufwändiger aus. Dagegen ist die Arzthelferin das natürliche 
Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Familie. Ihr vertrauen alle 
gleichermaßen."
Der KBV-Vorstand wies darauf hin, dass die Aus- und 
Weiterbildungscurricula der medizinischen Fachangestellten bereits 
entsprechend überarbeitet werden. Außerdem sei mit dem 
Pflegeweiterentwicklungsgesetz jetzt gesetzlich verankert, dass in 
der Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte Abrechnungspositionen 
für delegierbare Leistungen zu schaffen sind. Er stellte fest: 
"Delegierbare Leistungen stellen neue Leistungen dar, die auch mit 
besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden müssen. Damit 
ist glasklar: Es wird dafür neues Geld in der Gesamtvergütung geben."
"Die Ärzteschaft und die Gesundheitsberufe brauchen einen 
rechtssicheren Rahmen für delegierbare Leistungen", forderte Müller. 
Denn notwendig seien nicht nur Änderungen im Berufsrecht, sondern 
auch im Sozialgesetzbuch. "Der Gesetzgeber muss hier die rechtlichen 
Grundlagen schaffen."

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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