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Baugewerbe kritisiert EU-indizierte Rahmenbedingungen

Berlin (ots)

   - Entsenderichtlinie ("Enforcement Directive") 
   - Digitaler Tachograph 
   - Umsetzung der EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug

Am Vortag des Deutschen Baugewerbetages 2012 übte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, scharfe Kritik an den Rahmenbedingungen für deutsche Bauunternehmen, die aufgrund von EU-Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen sind.

Loewenstein kritisierte dabei auch, dass sich Brüssel in seiner Politik vor allem an multinationalen Bank- und Industriestrukturen orientiere und nicht die mittelständischen Unternehmen im Fokus habe. "Der deutsche (Bau)-Mittelstand ist einzigartig in Europa; er sichert vor allem Arbeits- und Ausbildungsplätze und damit breiten Wohlstand in Deutschland. Er darf nicht zwischen die Räder der EU-Bürokratie geraten."

Konkret nahm Loewenstein die derzeit diskutierte Entsenderichtlinie ins Visier. Grundsätzlich stimme man mit den Zielen überein. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichten bei weitem nicht aus, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen. "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind immer noch das Krebsgeschwür des deutschen Bauarbeitsmarktes, dessen Bekämpfung äußerst schwierig ist. Die von der EU überarbeitete Entsenderichtlinie führt dazu, dass Kontrollen und Sanktionen in Deutschland schwieriger und damit ineffizienter würden." So Loewenstein.

Auch der digitale Tachograph ist ein Thema, das die Bauwirtschaft belastet. Seit mehr als sechs Jahren drängt das Baugewerbe auf eine praxisnahe Regelung. Grundsätzlich ist der Einbau eine digitalen Tachographen für alle Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht vorgeschrieben. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t besteht derzeit eine Handwerkerausnahme, wenn sich die Fahrzeuge nur in einem Radius von 50 km um den Betriebssitz bewegen. "Nun hat das EU-Parlament zwar eine Handwerkerausnahme auf 100 km ohne Gewichtsbeschränkung sowie Ausnahmeregelungen für den Baustellenverkehr und Fahrzeuge im Straßenbau beschlossen, gleichzeitig aber die Tachographenpflicht bereits für Fahrzeuge ab 2,8 t gefordert. Davon wäre eine Vielzahl leichter Nutzfahrzeuge im Bau- und Ausbaugewerbe betroffen. Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet." So Loewenstein: "Für das nun anstehende sog. Trilog-Verfahren fordern wir, die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für den Baustellenverkehr, eine Erweiterung des Radius auf 150 km sowie die Rückkehr zur Tachographenpflicht ab 3,5 t."

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs durch die Bundesregierung bedeute in Wahrheit eine Verschlechterung der Situation für deutsche Bauunternehmen, die zukünftig noch länger - und dieses Mal rechtlich sanktioniert - auf ihr Geld warten müssten. Denn das Zahlungsziel zur Begleichung der Schlussrechnung wird auf 60 Tage und mehr verlängert. Noch problematischer ist, dass diese Regelung auch für Abschlagszahlungen gelten soll, bisher gibt es für Abschlagszahlungen überhaupt keine fest geschriebenen Zahlungsziele. "Da darüber hinaus eine Abnahmefrist von 30 Tagen eingeführt werden soll, muss der Unternehmer 90 Tage und mehr auf sein Geld warten. Diese Regelung ist für die Bauwirtschaft aufgrund ihrer Vorleistungspflicht höchst ungerecht. Wenn ich ein Auto kaufe, muss ich auch sofort bezahlen. Warum kann das nicht am Bau gelten?" Kritisierte Loewenstein die Bundesregierung.

Dennoch schaut das Baugewerbe positiv gestimmt in die Zukunft. "Wir sind eine starke Branche. Wir sind der größte Arbeitgeber in Deutschland. Wir bauen die Zukunft. Ohne die Bauwirtschaft wird keine erfolgreiche Energiewende geben. Ohne die Bauwirtschaft werden Deutschlands Straßen nicht instand gesetzt werden. Ohne uns wird es keinen altersgerechten Umbau unserer Städte und Wohnungen geben. Integration ist für uns kein Fremdwort, sondern seit langem gelebte Realität." Erklärte Loewenstein zum Schluss.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de

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