Bundesrat soll eingreifen: Stromwirtschaft fordert, Stromverbot in der Energieeinsparverordnung zu verhindern
Frankfurt (ots) - Die Stromwirtschaft appelliert an den Bundesrat,
dem im Kabinett verabschiedeten Entwurf der Energieeinsparverordnung
(EnEV) am 11. Mai d.J. nicht zuzustimmen und damit die Ausgrenzung
stromgestützter Systeme aus dem Wärmemarkt zu verhindern. Die
derzeitige Fassung der EnEV, so der Vorwurf der Stromwirtschaft,
bevorzuge die fossilen Brennstoffe Öl und Gas durch einseitige
Vorgaben massiv und führe dadurch praktisch zu einem Verbot der
elektrischen Energie für Heizung und Warmwasserbereitung. Dies sei
nicht nur eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung, sondern gefährde
auch Arbeits- und Ausbildungsplätze. Dazu der Präsident des
Zentralverbandes der elektro- und informationstechnischen Handwerke
(ZVEH), Karl Hagedorn, am 11. April d.J. vor der Presse in Frankfurt:
"Das Elektrohandwerk befürchtet für den Fall, dass die
Energieeinsparverordnung nicht verändert wird, allein bei der
elektrischen Warmwasserbereitung im Laufe der kommenden Jahre einen
Umsatzverlust von rd. 1.5 Mrd. DEM!" Damit einhergehend müssten nach
Angaben von Jörg Zöllner, Geschäftsführer des Fachverbandes für
Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW, auch die
Stromversorgungsunternehmen mittelfristig mit einem Absatzverlust von
rd. 35 Mrd. Kilowattstunden (kWh) allein bei den privaten Haushalten
rechnen. Das entspricht einem Viertel der gesamten Stromabgabe bei
dieser Kundengruppe.
"Auch die Verbraucher verlieren"
"Neben den Negativauswirkungen wirtschaftlicher Art bei den
Versorgungsunternehmen, der Geräte herstellenden Industrie und den
Elektrohandwerken gäbe es aber auch, so Hagedorn und Zöllner, "einen
weiteren Verlierer, nämlich den Verbraucher!" So würde das
wirtschaftliche Quasi-Verbot allein im Bereich der
Warmwasserbereitung dazu führen, dass praktisch jeder zweite Haushalt
im Neubau, der sich in der Vergangenheit für die komfortable und
wirtschaftliche Form der Warmwasserbereitung mit Strom entschieden
hat, in Zukunft darauf verzichten müsste. Mit der energiepolitisch
unverständlichen Konsequenz, dass künftig verstärkt Öl eingesetzt
würde. Die Abhängigkeit von der Preisentwicklung der Weltölmärkte
würde damit verstärkt. Im ländlichen Raum, wo kein Gas verfügbar ist,
erhielte Öl zudem eine Monopolstellung.
Der zentrale Kritikpunkt der Stromwirtschaft am Entwurf der
Energieeinsparverordnung richtet sich laut Zöllner insbesondere auf
die Vorgabe, den zulässigen Energieverbrauch einer Heizungs- und
Warmwasseranlage allein auf Basis der Primärenergie zu bewerten.
Damit wird die Energieart Strom durch einen nicht belegbaren
Vervielfältigungsfaktor auf einen fiktiven Primärenergieeinsatz
hochgerechnet. Mit dieser Festlegung werde weder eine Einsparung beim
Energieverbrauch, noch eine Reduzierung von klimaschädlichen
Treibhausgasen erreicht. Richtiger wäre es, den Endenergieverbrauch
als Bezugsgrenze heranzuziehen, da dieser - im Gegensatz zum
Primärenergieeinsatz - vom Verbraucher beeinflusst werden könne.
Hagedorn und Zöllner betonten, dass die Stromwirtschaft das
Anliegen der Energieeinsparverordnung, nämlich die Möglichkeiten
einer Optimierung von baulichem Wärmeschutz und Anlagentechnik,
absolut unterstütze. Diese Zielsetzung wird mit dem derzeitigen
Entwurf aber zu Gunsten einer Bevorzugung von Öl- und Gasheizungen
und einem faktischen Verbot des Stroms verändert. "Wir hoffen
deshalb, dass die Politik die teilweise unsinnigen Ansätze im
vorliegenden Entwurf ändert und sie einer wettbewerbsgerechten
Bewertung zuführt." Damit auch zukünftig ein fairer Wettbewerb
zwischen den Systemen zur Heizung und Warmwasserbereitung möglich ist
und die Energieart Strom durch einseitige Vorgaben nicht
diskriminiert und ins wirtschaftliche Aus gedrängt wird.
ots Originaltext: Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung
(HEA) e.V. beim VDEW
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