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PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG

Presse-Monitor vs Bundespatentamt

Berlin (ots)

1. Patentamt erklärt vorläufigen Vollstreckungsverzicht 
   gegenüber Presse-Monitor
2. Verwaltungsgericht München hält in einer vorläufiger
   Eilentscheidung Presseerklärung des Patentamtes zur Untersagung 
   der Presse-Monitor für rechtswidrig
Gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA),
die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zu
untersagen, hat die Presse-Monitor Deutschland (PMG) umgehend
Widerspruch eingelegt. Nachdem das Amt nicht bereit war, die
zusätzlich ergangene Anordnung des sofortigen Vollzuges dieser
Untersagungsverfügung zurückzunehmen, wurde hiergegen durch die PMG
das Verwaltungsgericht München angerufen.
Das DPMA hat daraufhin gegenüber dem Gericht erklärt, bis zur für
Ende April/Anfang Mai erwarteten Entscheidung über eine Aufhebung des
verfügten Sofortvollzuges keine Vollstreckungsmaßnahmen aus dem
Untersagungsbescheid gegen die PMG einzuleiten. Damit kann die PMG
ihre Geschäftstätigkeit bis auf weiteres fortsetzen.
Gegen eine Presseerklärung, mit der das Patentamt am 8.3.2002 über
den Erlass der Untersagungsverfügung informierte, hat die PMG
ebenfalls beim VG München eine einstweilige Anordnung beantragt. In
einem daraufhin am 15.3.2002 ergangenen Beschluss, der noch nicht
rechtskräftig ist und gegen den das DPMA Rechtsmittel einlegen kann,
hat das Gericht festgestellt, das DPMA sei nicht befugt, die
Öffentlichkeit über die Untersagungsverfügung zu informieren,
"solange nicht über den Widerspruch" der PMG "und darauf bezogene
gerichtliche Anträge erstinstanzlich entschieden ist".
Das Münchner Verwaltungsgericht hat die Pressemitteilung des DPMA
als "rechtswidrigen Eingriff" in die Unternehmenstätigkeit der PMG
gewertet, da sie die "geschäftliche Reputation und den
wirtschaftlichen Erfolg" "beeinträchtige". Da es sich bei der PMG um
ein Presseunternehmen handele, müsse - so das VG München weiter - die
unzulässige Mitteilung des Amtes "zugleich als Eingriff in den
Schutzbereich" des Grundrechts der Pressefreiheit "verstanden
werden".
Unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung wurde das DPMA
ausserdem verpflichtet, die Öffentlichkeit in einer weiteren
Pressemitteilung darüber zu unterrichten, dass durch die von dem DPMA
ausgesprochene Untersagung des Geschäftsbetriebes der PMG nicht die
Frage der Rechtmäßigkeit der von der PMG eingeräumten Rechte zur
Erstellung elektronischer Pressespiegel "präjudiziert" sei.
Die PMG ist zuversichtlich, auch in der anstehenden Entscheidung
über die Aussetzung des Sofortvollzuges vor dem VG München
erfolgreich zu sein. Dann könnte das Unternehmen bis zur Klärung der
Grundsatzfrage über die Pflicht zur Genehmigung für ihre
Geschäftstätigkeit die begonnene Arbeit unbehelligt fortsetzen.
Sola Eck 
Key Account Managerin 
PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Tel.: 030/28 493-106
Fax.: 030/28 493-200
E-Mail:  sola.eck@presse-monitor.de

Original-Content von: PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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  • 21.11.2001 – 11:32

    Presse-Monitor setzt sich durch

    Berlin (ots) - Die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) hat sich in einer Auseinandersetzung mit dem WDR durchgesetzt. Der WDR hatte Anfang April per einstweiliger Verfügung verlangt, dass die PMG den Firmen- und Produktnamen "Presse-Monitor" ändert, weil eine Verwechslungsgefahr mit dem politischen Magazin "Monitor" bestehe. Die PMG hatte das abgelehnt, deshalb kam es zum Verfahren. Die Kammer sah unter keinem rechtlichen ...