Kassen sollen Krebspatienten Cannabispräparat erstatten
THC Pharm GmbH begrüßt Stellungnahme des Brandenburger Gesundheitsministeriums
Frankfurt (ots) - Die THC Pharm GmbH hat die Stellungnahme des Brandenburger Gesundheitsministeriums zur Kostenübernahme des Cannabis-Medikamentes Dronabinol begrüßt. Das Ministerium hatte als Antwort auf einen offenen Brief von Hinterbliebenen eines Krebspatienten bestätigt, dass Dronabinol bei schweren Krankheitsverläufen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden kann. Dies wurde immer wieder von Krankenkassen bestritten, obwohl ein schon am 4.4.2006 ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B1 KR 7/05 R) die Leistungspflicht der Krankenkassen für nicht zugelassene Medikamente bestätigte.
Das von der THC Pharm GmbH in Deutschland eingeführte Dronabinol ist der Hauptinhaltsstoff aus dem Cannabis und wird als Rezeptur vom Apotheker in Form von Tropfen oder Kapseln individuell hergestellt. Es ist daher gemäß § 2 Arzneimittelgesetz von der Zulassung für bestimmte Indikationen ausgenommen. Schon Ende letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung unter gewissen Umständen auch solche Therapien bezahlen muss, die keine Zulassung für eine bestimmte Indikation haben. Dies ist zum Beispiel in der Onkologie bei Kindern fast durchgehend der Fall, da es kaum speziell für Kinder zugelassene Krebstherapien gibt. Um dieser Unsicherheit vorzubeugen legte das oberste Gericht fest, dass die GKV die Kosten einer Behandlungsmethode übernehmen muss, wenn
- eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung
vorliegt
- eine zugelassene Behandlungsmethode nicht zur Verfügung steht
- und eine "nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung" oder
Linderung besteht
Zuletzt hatte der Fall des Potsdamer Arztes Knud Gastmeier für Aufsehen gesorgt, der Dronabinol an Auszehrung leidenden Krebspatienten verordnet hatte. Nach Berichten der Potsdamer Neuesten Nachrichten wurden die Kosten stets übernommen, sofern der Patient verstarb. Als Gastmeier aber mit dem Medikament das Leben eines Patienten rettete, schickte ihm seine Krankenkasse, die AOK Sachsen Anhalt eine Regressforderung über 51.000 EUR.
Die THC Pharm GmbH hofft nun, dass lebensbedrohlich erkrankte und gleichzeitig austherapierte bzw. unter starken Nebenwirkungen leidende Patienten die Therapie erhalten, die Ihnen auch tatsächlich hilft. Eine Stellungnahme der AOK Brandenburg steht noch aus.
Über die THC Pharm GmbH Die THC Pharm GmbH wurde vor 10 Jahren aus einer Patienteninitiative gegründet, um all jenen Patienten, die gute therapeutische Erfahrungen mit illegal konsumierten Marihuana oder Haschisch gemacht hatten, eine qualitativ bessere, gut dosierbare und besonders für Allergiker geeignete, legale Alternative zu bieten.
Nachdem es anfänglich nur schwer gelang, Dronabinol, den Hauptwirkstoff aus dem Cannabis als Therapie in Deutschland bekannt zu machen, bestätigen jüngste Forschungsergebnisse das Potenzial dieser Wirkstoffklasse. Inzwischen gehören Medikamente auf Cannabisbasis zu den Schwerpunkten der pharmazeutischen Forschung im In- und Ausland.
Die THC Pharm GmbH, die neben dem Vertrieb von Dronabinol auch Serviceleistungen für die Industrie und Referenzsubstanzen anbietet, setzt dabei auf ein erstklassiges Forschungsteam und eine jahrzehntelange Erfahrung mit dem therapeutischen Potenzial von Cannabinoiden.
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Holger Rönitz
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