Mit Cannabisarznei auf Expansionskurs
THC-Pharm GmbH zieht positive
Bilanz zwei Jahre nach Einführung von Dronabinol
Europaweiter
Vertrieb noch in diesem Jahr angestrebt
Frankfurt (ots) - Zwei Jahre nach der Einführung von Dronabinol, erfreut sich der als Rezeptursubstanz angebotene Hauptwirkstoff der Cannabispflanze zunehmender Akzeptanz. Grund für die in Frankfurt ansässige THC-Pharm GmbH, international weiter zu expandieren. Die aus einer Patienteninitiative hervorgegangene THC-Pharm ist bisher der europaweit einzige Hersteller von Dronabinol (delta-9-Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol CBD, den schmerzdämpfenden und krampflösenden reinen Hauptwirkstoffen der Cannabispflanze. Nun strebt die auf dem Gebiet der Cannabinoide führende Gesellschaft den europaweiten Vertrieb von Dronabinol mit mehreren Partnern an. Bisher verarbeiten rund 450 Apotheken in Deutschland und Österreich die auf Betäubungsmittelrezept verschreibbare Substanz zu Kapseln, öligen Tropfen oder einem alkoholischen Inhalat. Im ersten Quartal hat sich der Umsatz mit knapp 150.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Angesichts der Kooperation mit Fährhaus Pharma und durch die erstmalige Einbindung des Großhandels erwartet THC-Pharm Geschäftsführer Christian Steup bis zum Ende des Jahres die Millionengrenze zu überschreiten. "Wenn dieser Trend anhält, können wir Dronabinol evtl. schon im nächsten Halbjahr günstiger anbieten", prognostiziert Steup. Probleme bereitet jedoch nach wie vor die nicht völlig geklärte Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Obwohl die meisten Krankenkassen nach einem erfolgreich verlaufenden individuellen Heilversuch die Kosten erstatten, lehnt zum Beispiel die AOK-Thüringen die Kostenübernahme selbst im gut begründeten Einzelfall ab. "Die Weigerung der AOK-Thüringen entbehrt nach dem im März ergangene Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts jeglicher Grundlage", stellt Steup dazu fest. Der erste Senat des Bundessozialgerichts hatte am 19. März diesen Jahres entschieden, dass die Gesetzlichen Krankenkassen zwar in der Regel Arzneimittel nur in zugelassenen Indikationen erstatten dürfen, gleichzeitig allerdings in der Abkehr früherer Praxis quasi eine Härtefallregelung festgeschrieben. So müssen die Kassen auch dann zahlen, wenn bei der Behandlung lebensbedrohender oder schwerwiegender chronischer Erkrankungen etablierte Therapien versagen und begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.
Erfolgversprechend sind auch neuere Studien zur Wirksamkeit des
THC-Präparates bei verschiedenen neuronalen Erkrankungen. So
kooperiert das Frankfurter Unternehmen mit einer Reihe von
Hochschulen, um weitere Studien zu der Behandlung mit Dronabinol bei
Fibromyalgie und Dystonie voranzutreiben. Erste positive Ergebnisse
zur Behandlung des Gilles-de-la-Tourette-Syndroms liegen jetzt aus
der Medizinischen Hochschule Hannover vor und ergänzen die positiven
Erfahrungen, die besonders von Schmerzspezialisten bei der Behandlung
von Querschnitts-, Multiple Sklerose- und chronischen
Schmerzpatienten gemacht worden sind.
ots Originaltext: THC-Pharm GmbH
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