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Statistisches Bundesamt

Sozialhilfe 2008: 1,2 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen

Wiesbaden (ots)

Im Laufe des Jahres 2008 erhielten nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 1,2 
Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel 
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). 
Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Zahl der Empfänger besonderer 
Leistungen um 6,2%. Die Nettoausgaben erhöhten sich gegenüber dem 
Vorjahr um 4,0%. Nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer 
Sozialleistungsträger gaben die Träger der Sozialhilfe 2008 netto 
rund 15,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus. Dies waren über 
drei Viertel (77%) der gesamten Nettoausgaben für Sozialhilfe in Höhe
von 19,8 Milliarden Euro.
Die mit Abstand wichtigste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe ist 
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Insgesamt erhielten 
713 000 Personen diese Eingliederungshilfe. Das sind 60% aller 
Empfänger besonderer Leistungen. Die im 6. Kapitel des SGB XII 
"Sozialhilfe" geregelte Hilfe hat die Aufgabe, eine drohende 
Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren 
Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit 
Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt 
sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig 
oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht
sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten 
Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der 
Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.
2008 waren 60% der Empfänger von Eingliederungshilfe für 
behinderte Menschen männlich. Die Empfänger waren mit 
durchschnittlich 32,5 Jahren (Männer: 31,3 Jahre, Frauen: 34,4 Jahre)
vergleichsweise jung. Knapp 61% der Leistungsberechtigten erhielt die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ausschließlich in voll- 
oder teilstationären Einrichtungen (1998: 74%), 33% ausschließlich 
außerhalb von Einrichtungen(1998: 25%). Gemäß dem gesetzlich 
festgelegten Grundsatz "ambulant vor stationär" haben sich die 
Anteile in den letzten Jahren kontinuierlich zugunsten der Leistungen
außerhalb von Einrichtungen verschoben. Rund 6% der 
Leistungsberechtigten bezogen 2008 Leistungen der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen sowohl in als auch außerhalb von 
Einrichtungen.
2008 gaben die Träger der Sozialhilfe 11,2 Milliarden Euro netto 
für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem 
Anteil von deutlich über der Hälfte (57%) an den gesamten 
Nettoausgaben der Sozialhilfe war die Eingliederungshilfe für 
behinderte Menschen auch finanziell die mit Abstand bedeutendste 
Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.
Die zweitwichtigste Hilfeart im Rahmen der besonderen 
Sozialhilfeleistungen ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel 
des SGB XII. Hilfe zur Pflege wird pflegebedürftigen Personen 
gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den 
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf 
des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird 
jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen 
finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen - etwa der 
Pflegeversicherung - erhält.
Im Laufe des Jahres 2008 erhielten rund 397 000 Personen Hilfe zur
Pflege. Die Sozialhilfeträger gaben hierfür knapp 2,8 Milliarden Euro
netto aus. 72% der Leistungsbezieher befanden sich ausschließlich in 
stationärer Pflege, 27% wurde die Hilfe zur Pflege ausschließlich 
außerhalb von Einrichtungen gewährt. Rund 1% der Berechtigten bezog 
Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb von Einrichtungen 
als auch in Einrichtungen. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege 
überwogen die Frauen mit einem Anteil von 68% deutlich. Die Empfänger
dieser Leistung waren im Durchschnitt 75,1 Jahre alt (Männer: 66,4 
Jahre, Frauen: 79,3 Jahre).
Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Informationen zum 
Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter 
www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8164,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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