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Statistisches Bundesamt

Amtliche Statistik verantwortet 0,7% der Bürokratiekosten von Unternehmen

Wiesbaden (ots)

Wie aus dem zweiten Jahresbericht der
Bundesregierung zum Programm "Bürokratieabbau und bessere 
Rechtsetzung" hervorgeht, beruhen 0,7% der bei Unternehmen in 
Deutschland jährlich anfallenden Bürokratiekosten durch 
Informationspflichten auf amtlichen Statistiken. Durch sie entstehen 
den Unternehmen Kosten in Höhe von 351 Millionen Euro. Insgesamt 
wendet die deutsche Wirtschaft über 47 Milliarden Euro jährlich für 
die Erfüllung bürokratischer Pflichten, wie zum Beispiel Anträge, 
Nachweise oder statistische Berichtspflichten auf.
Zwischen Januar 2007 und August 2008 wurden im Rahmen einer 
Bestandsmessung 9 230 Informationspflichten der Wirtschaft erhoben, 
von denen 162 Pflichten aus der amtlichen Statistik resultieren. Die 
Verteilung der Kosten auf einzelne Statistiken ist dabei relativ 
ungleich. So verursachen die zehn kostenintensivsten 
Einzelstatistiken bereits 81% der Belastung oder 284 Millionen Euro 
jährlich. Darunter befinden sich zum Beispiel die für eine 
Exportnation wie Deutschland so bedeutsame Außenhandelsstatistik und 
die Konjunkturstatistiken in den Bereichen Industrie, Handel und 
anderen Dienstleistungen.
Auf Basis dieser Zahlen wird Bürokratieabbau nachprüfbar. Das 
Statistische Bundesamt (Destatis) arbeitet laufend daran, das 
Verhältnis zwischen Auskunftsbelastung und Informationsnutzen von 
Statistiken zu verbessern und die Balance zwischen ihnen zu 
optimieren. Wo es eine verbesserte Methodik oder veränderte 
Verhältnisse erlauben, wird die Belastung der Auskunftsgebenden bei 
weiterhin hohen Qualitätsstandards reduziert. In den vergangenen 
Jahren wurden einige Erhebungen auch komplett abgeschafft. Destatis 
dokumentiert in seinem Internetangebot regelmäßig seine bisher 
erzielten Erfolge und macht damit die durchgeführten 
Entlastungsmaßnahmen transparent (www.destatis.de, Pfad: Über uns -->
Bürokratieabbau --> Entlastung von Meldepflichtigen). Die 
statistischen Ämter leisten damit ihren Beitrag zur 
Selbstverpflichtung der Bundesregierung, 25% der Bürokratiekosten aus
Informationspflichten bis 2011 abzubauen. Bereits im aktuellen 
Jahresbericht sind zahlreiche Maßnahmen der amtlichen Statistik zur 
Entlastung der Wirtschaft enthalten.
Zielführend ist es, bei den Kostentreibern anzusetzen. Die 
Außenhandelsstatistik als kostenintensivste Erhebung wurde zum 1. 
Januar 2009 geändert. So wurde der Schwellenwert, ab dem jedes 
Unternehmen meldepflichtig ist, für die jährlichen Im- oder Exporte 
im innergemeinschaftlichen Handel von 300 000 auf 400 000 Euro 
angehoben. Dadurch sind 9 500 der etwa 70 000 Unternehmen, die bisher
monatlich Meldungen über ihre Warenein- und ausgänge liefern mussten,
von dieser Auskunftspflicht befreit.
Die Wirtschaft wurde damit um knapp elf Millionen Euro pro Jahr 
entlastet.
Bereits die beiden Gesetze zum Abbau bürokratischer Hemmnisse 
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (kurz 
"Mittelstandsentlastungsgesetze") aus den Jahren 2006 und 2008 haben 
kleinere Unternehmen spürbar von Statistikpflichten entlastet. 
Darüber hinaus reduzieren das Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung 
statistischer Rechtsvorschriften aus dem Jahre 2008 sowie das 
aktuelle dritte Mittelstandsentlastungsgesetz die statistischen 
Berichtspflichten für das Handwerksgewerbe deutlich. Die 
vierteljährliche Befragung des Handwerks für konjunkturstatistische 
Zwecke entfällt ebenso wie die primäre Handwerkszählung, die durch 
eine Registerauszählung ersetzt werden soll. Diese Vereinfachungen 
sparen im langjährigen Mittel über sechs Millionen Euro ein.
Darüber hinaus wurde weiterhin das Agrarstatistikgesetz geändert, 
indem die Viehbestandserhebung, die Bodennutzungshaupterhebung, die 
Agrarstrukturerhebung, die Haupterhebung der Landwirtschaftszählung 
und die Weinbauerhebung vereinfacht wurden. Insgesamt sollen 32 
Informationspflichten für die Landwirte komplett entfallen. Die 
jährlichen Bürokratiekosten für die Agrarwirtschaft können so um rund
1,3 Millionen Euro reduziert werden.
Dies sind ausgewählte Beispiele für vielfältige Maßnahmen, die 
dazu beitragen, die Bürokratiekosten durch statistische 
Berichtspflichten für Unternehmen weiter zu reduzieren. Parallel dazu
entwickelt Destatis die modernen Online-Meldeverfahren IDEV und .CORE
weiter. Unternehmen und Behörden können damit ihre statistischen 
Daten auf effiziente Weise online via Internet an die amtliche 
Statistik übermitteln und verringern so ihren Aufwand, ohne dass auf 
Informationen verzichtet werden muss.
Die Ergebnisse der Bestandsmessung bestätigen im Wesentlichen die 
Studie " Die Bedeutung der Belastung durch die amtliche Statistik" 
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin (siehe 
hierzu www.destatis.de, Pfad: Presse --> Pressemitteilungen, 
Pressemitteilung Nr. 304 vom 26. Juli 2006).
Der Bericht der Bundesregierung 2008 zur Anwendung des 
Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus steht im 
Internetangebot unter www.bundesregierung.de, Pfad: Nachrichten --> 
Pressemitteilungen Nr. 456 vom 10. Dezember 2008, zur Verfügung.
Weitere Auskünfte gibt:
Daniel Vorgrimler,
Telefon: (0611) 75-3486,
E-Mail:  daniel.vorgrimler@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

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