Aufzüge: Keine Panik bei Geräuschen während der Fahrt
TÜV Rheinland: Fangvorrichtung verhindert Absturz
Geräusche technisch bedingt
Vor der Abfahrt auf aktuelle Prüfplakette achten
Köln (ots) - Ein Quietschen dröhnt durch den Schacht, dann dumpfes Scheppern. Erst als sich die Aufzugtüren wieder öffnen, atmen die Mitfahrer erleichtert auf... Wer zuhause oder in öffentlichen Gebäuden mit dem Aufzug fährt, hat solch eine Situation vielleicht schon einmal erlebt. Undefinierbare Geräusche verstören und lösen bei vielen Menschen Angst und Panik aus. Was hat das Rattern zu bedeuten? Stürzt der Aufzug jetzt ab? Dirk Laenger von TÜV Rheinland gibt Entwarnung: "Selbst wenn ein Aufzug Geräusche macht: Den Mitfahrern wird unter keinen Umständen etwas passieren. Dank einer Fangvorrichtung ist es gar nicht möglich, dass ein Aufzug abstürzt und ungebremst in die Tiefe rast." Im schlimmsten aller Fälle bleibt man höchstens im Aufzug stecken und muss auf Hilfe von außen warten, ergänzt der Experte.
Geräusche im Aufzug sind meist technisch bedingt und in der Regel leicht erklärbar. Beispiel Schiebetür: Sowohl die Kabinen- als auch die Schachttür wird von einem Elektromotor auf dem Aufzugsdach gesteuert und enthält Federn und Schalter, die gewisse Geräusche verursachen können - auch bei geschlossener Tür. Gleiches gilt für die Aufzugkabine selbst. Dirk Laenger: "In jeder Aufzugsanlage gleiten der so genannte Fahrkorb und sein Gegengewicht über eine Führungsschiene. Eine Rollenführung arbeitet sehr leise, bei einer Gleitführung ist es hingegen ganz normal, dass man ein leichtes Raunen hören kann." Weitere mechanische Bauteile im Schacht tragen auch zum Geräuschpegel bei, insbesondere die Antriebsmaschine des Aufzugs. "Seit etwa zehn Jahren wird der Antrieb oft direkt in den Schacht mit reingebaut und nicht mehr in einen gesonderten Maschinenraum", sagt der Experte von TÜV Rheinland. Viele Geräuschquellen also, aber kein Grund zur Beunruhigung.
Was Mitfahrern - am besten noch vor der Abfahrt - zusätzlich Sicherheit vermittelt: ein Blick auf die Prüfplakette, wie sie auch TÜV Rheinland vergibt. Denn ein vorschriftsmäßig betriebener Aufzug in Deutschland muss regelmäßig auf vorhandene Mängel hin untersucht werden. Im jährlichen Wechsel finden eine Zwischen- und eine Wiederkehrende Prüfung statt. Dabei testen die Sachverständigen von TÜV Rheinland unter anderem das Fahrverhalten eines Aufzugs und analysieren auch die Geräuschkulisse. Liegt eine akute Gefährdung vor, darf der Betreiber den Aufzug erst nach einer Reparatur wieder in Betrieb nehmen. Außerdem gilt: Für die jährlichen Prüfungen gilt das Stichtagsprinzip. Ist eine Prüfung beispielsweise im Januar fällig, wird aber vom Betreiber erst im April veranlasst, dann gilt die Prüfplakette trotzdem nur bis Januar des Folgejahres.
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