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Rheinische Post: Alleinerziehende mit Mindestlohn brauchen ergänzende Sozialleistungen

Düsseldorf (ots)

Neun von zehn Alleinerziehenden mit einem Kind und nach Mindestlohn bezahltem Vollzeitjob können von ihrem Einkommen nicht Lebenshaltungs- und Wohnkosten decken. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach bleiben unter Berücksichtigung von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltungskosten einer Alleinerziehenden mit einem Bruttolohn von 1444 Euro noch 339 Euro für die Kosten von Wohnung und Heizung. Bei 87 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender mit einem Kind aber liegen die von den Behörden anerkannten Wohnkosten höher, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht. "Wer für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse wie ein Dach über dem Kopf nicht bezahlen", sagte der Vize-Fraktionschef der Linken im Bundestag, Klaus Ernst. Er forderte einen "Mindestlohn von zwölf Euro, um den Niedriglohnsektor in Deutschland einzudämmen, um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen". Sogar für Singles in Vollzeittätigkeit mit Mindestlohn ist es schwierig, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bei einem Bruttoeinkommen von 1444 Euro bleiben nach Berechnung der Bundesregierung 368 Euro fürs Wohnen und Heizen. Bei 39 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Alleinstehender erkennen die Behörden höhere Wohnkosten an. Flächendeckend ist dies in Hessen, Berlin und Hamburg der Fall sowie in 46 Städten und Kreisen. Insgesamt leben nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland 1,18 Millionen Menschen, die ergänzende Leistungen für Erwerbstätige benötigen. Darunter fallen auch jene, die nur in Teilzeit beschäftigt sind.

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