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Rheinische Post: Kommentar
Arbeitnehmer gestärkt = Von Eva Quadbeck

Düsseldorf (ots)

Das Erfurter Urteil macht Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht sehr viel klüger, welche Formen der Überwachung und in welchem Umfang sie gestattet sind. Die Richter haben aber die Seite der Arbeitnehmer gestärkt. Die Sekretärin hatte sich mit ihrem Chef zerstritten und anschließend mehrere Atteste wegen verschiedener Erkrankungen vorgelegt. Das Einreichen mehrerer Krankschreibungen über Wochen reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht als Verdacht aus, um eine Mitarbeiterin überwachen zu lassen. Dass der Arbeitgeber ein eher niedriges Schmerzensgeld zahlen muss, zeigt andererseits, dass die Richter von der Klage der Frau nicht voll umfänglich überzeugt waren. Vor dem Hintergrund, dass der Einzelhandel jährlich einen Milliardenverlust wegen Diebstählen durch Mitarbeiter beklagt und elf Prozent der Krankenversicherten einräumen, schon einmal blaugemacht zu haben, ist im Kampf um Recht und Wahrheit auch in Zukunft eine Waffengleichheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern notwendig. Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten.

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