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Rheinische Post: Kommentar
Klarheit und Unklarheit = Von Reinhold Michels

Düsseldorf (ots)

Nach einem alten Juristenspruch erleichtert der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein. Für einen Blick ins Grundgesetz gilt das erst recht. Aus dem Persönlichkeitsrecht des Artikels 2 ergibt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Demnach haben die beiden mittels anonymer Samenspenden gezeugten Minderjährigen, die von einer Spezialklinik die Identitäts-Preisgabe ihrer Erzeuger verlangten, nicht einfach Glück gehabt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Sie haben genau das Recht bekommen, dass jedem zusteht, unabhängig vom Alter. So gut, so nachvollziehbar. Der Vertrag zwischen Klinik und Samenspender mit dem Ziel, die Anonymität zu wahren, ist ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter, hier der Kinder. Aber: Klare Rechtslage schafft auch neue Unklarheit, etwa, wenn ein identifizierter Samenspender befürchten muss, zu Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen herangezogen zu werden. Hier muss ein Gesetz Abhilfe schaffen; anderenfalls wird die Zahl der Spendenbereiten drastisch zurückgehen.

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