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Rheinische Post: Vier bayerische Bistümer gegen Lockerung des katholischen Arbeitsrechts

Düsseldorf (ots)

Die geplante Änderung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche stößt auf Widerstand in Bayern. Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Kirchenkreise berichtet, haben die Diözesen Passau, Regensburg, Eichstätt und Augsburg Bedenken gegen einen Vorschlag, der unter anderem vorsieht, dass eine Wiederverheiratung Geschiedener nicht mehr grundsätzlich ein Kündigungsgrund für kirchlich Beschäftigte sein soll. Diese Lockerung war Inhalt eines Änderungsvorschlags für die Grundordnung der Bistümer, den eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des früheren Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und der Verband der Diözesen erarbeitet hatten. Demnach soll der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer Zivilehe" (die katholische Kirche erkennt Scheidungen nicht an) nur noch als Kündigungsgrund gelten, wenn er "objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen". Bisher sieht die Grundordnung eine Wiederverheiratung geschiedener Kirchenmitarbeiter als "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß". Die Bistümer wollten sich zu der Frage nicht äußern.

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